TRAC 203 - TR Acetylenanlagen 203

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Abschnitt 2 TRAC 203 - Begriffsbestimmungen (1)

2.1 Arten von Acetylenverdichtern

2.11 Niederdruckverdichter

Niederdruckverdichter (ND-Verdichter) sind Verdichter, die für einen höchstzulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als 0,2 bar (2) bestimmt sind.

2.12 Mitteldruckverdichter

Mitteldruckverdichter (MD-Verdichter) sind Verdichter, die für einen höchstzulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 0,2 bis 1,5 bar bestimmt sind.

2.13 Hochdruckverdichter

Hochdruckverdichter (HD-Verdichter) sind Verdichter, die für einen höchstzulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 1,5 bar bestimmt sind.

2.2 Höchster Arbeitsdruck

Der höchste Arbeitsdruck ist der höchste Druck nach der letzten Verdichterstufe, dessen Überschreiten durch eine Druckbegrenzungseinrichtung nach Nummer 6.11 Absatz verhindert wird.

2.3 Höchster Betriebsüberdruck

Der höchstzulässige Betriebsüberdruck von Acetylenverdichtern bzw. der einzelnen Verdichterstufen ist der Druck, dessen Überschreiten um mehr als 10 % durch ein Sicherheitsventil nach Nummer 6.12 verhindert wird.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

1 bar wird mit 1 kp/cm2 gleichgesetzt