DGUV Grundsatz 310-007 - Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Abschlussprüfung

Der Erwerb der angestrebten Kompetenzen wird in mindestens einer schriftlichen Abschlussprüfung und in einer Fertigkeitsprüfung durch die Lehrgangsträger überprüft.

Die schriftliche Prüfung des Grundlehrgangs besteht aus der Beantwortung von mindestens 30 "Multiple Choice"-Fragen eines Fragebogens, die schriftliche Prüfung der Fortbildung aus der Beantwortung von mindestens 15 "Multiple Choice"-Fragen eines Fragebogens.

Die Fertigkeitsprüfung ist die Lernerfolgskontrolle der erlangten praktischen Fertigkeiten (z. B. Aufbau und Montage, Fehlersuche, Durchführung einer Prüfung).

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile mit Erfolg gemäß Prüfungsordnung (siehe Anhang 4.3) abgeschlossen wurden.