Abschnitt 15 - Zu § 7 Abs. 2:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Fahrzeuge z.B. durch Einbau von Schaltleisten in die Fahrbahn oder durch Funksignale zuverlässig stillgesetzt werden können.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Fahrzeuge z.B. durch Einbau von Schaltleisten in die Fahrbahn oder durch Funksignale zuverlässig stillgesetzt werden können.