TRD 801 - TR Dampfkessel 801

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Abschnitt 4 TRD 801 - Herstellung (1)

Die Verantwortung für die sachgemäße Ausführung und die Auswahl der Schweißer trägt der Hersteller. Überlappte Nähte und Hartlötung sind zulässig, bei Blechen jedoch nur bei Wanddicken von 3 mm und weniger. Kaltumgeformte Teile brauchen nachträglich nicht wärmebehandelt zu werden, sofern bei der Kaltumformung die Werkstoffeigenschaften nicht unzulässig verändert worden sind.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)