§ 63c BGV C24 - Verhalten bei Gewitter
Abweichend von § 27 müssen bei aufziehendem Gewitter, sofern die Zündanlage in gruppenweiser Parallelschaltung ausgeführt ist, die einzelnen Zündkreise geöffnet und von der Antenne gelöst werden. Weitere Arbeiten an der Zündanlage sind einzustellen.