DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen

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Abschnitt 3.12 - 3.12 Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft

Das Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft kann ein Auswahlkriterium beim Kauf von Rettungswesten sein. Kam die Rettungsweste oder Schwimmhilfe zum Einsatz, muss sie vor erneuter Verwendung kontrolliert werden.

Bei Feststoff-Rettungswesten ist in den meisten Fällen eine Sichtkontrolle ausreichend. Beschädigte Feststoff-Rettungswesten sind der Benutzung zu entziehen.

Aufblasbare Rettungswesten können nach dem Aufblasen nicht direkt wiederverwendet werden. Sie müssen vor erneuter oder weiterer Verwendung gemäß den Herstellerangaben wieder einsatzbereit gemacht werden.

Die Einsatzbereitschaft der Rettungsweste darf nur durch eine besonders unterwiesene Person wiederhergestellt werden.