Abschnitt 9 - 9 Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist der Unternehmer verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und eine geeignete betriebliche Organisation.