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Abschnitt 4.6.4 - 4.6.4 Arbeiten an Erd- und Felswänden

Das Überprüfen und Beräumen von Erd- und Felswänden ist von mindestens zwei fachlich und gesundheitlich geeigneten Personen durchzuführen, um ggf. Sicherungs- oder Rettungsmaßnahmen einleiten zu können. Geeignet sind z.B. Personen, die über die auftretenden Gefahren und zu treffenden Schutzmaßnahmen unterwiesen sind sowie körperlich in der Lage sind, die Tätigkeiten auszuführen. Je nach konkreter Situation vor Ort und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung können diese Arbeiten den Einsatz speziell qualifizierter Personen erfordern.

In Fällen, in denen Felsberäumungsarbeiten unter Verwendung von schwerem Werkzeug oder Material durchgeführt werden müssen, sind Gerüste, Hubarbeitsbühnen oder hochziehbare Personenaufnahmemittel einzusetzen.