Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich

Die hier aufgeführten EGU beziehen sich auf Arbeitsverfahren und Tätigkeiten mit organischen Lösemitteln und Lösemittelfarben im Verpackungstief- und Flexodruck mit einer Rollenbreite > 500 mm in den Arbeitsbereichen:

  • Druck,

  • Reinigung für Druckformen und Teile einschließlich Waschraum,

  • Farbraum.

Diese EGU gelten ebenfalls für Tätigkeiten mit sogenannten wasserverdünnbaren und strahlungshärtenden Farben sowie für Tätigkeiten mit Zweikomponentenfarben.

Verwandte Verfahren, wie der großformatige Illustrationstiefdruck für hochwertige Zeitschriften oder der kleinformatige Etikettendruck, in denen auch schmale Flexodruckwerke eingesetzt werden, sowie der Dekor-, Textil- und Wertpapierdruck sind nicht Gegenstand dieser EGU. Weiterhin sind sie nicht anwendbar, wenn Stoffe zum Einsatz kommen, die auf der Rohstoff-Ausschlussliste des Verbandes der deutschen oder europäischen Druckfarbenindustrie stehen (siehe Abschnitt 3.2).

Im Anhang 3 wird zudem eine Checkliste bereitgestellt, in der die Mindestanforderungen aufgelistet sind, die erfüllt sein müssen, um diese EGU bei Gefährdungen durch Lösemittel und Lösemitteldämpfe anwenden zu können.