Abschnitt 2 - Wie können Gefahrstoffe erkannt werden?
Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften (siehe vorhergehenden Abschnitt) müssen mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden:
Stoffe mit sehr giftigen, giftigen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften | |
---|---|
Stoffe mit brandfördernden Eigenschaften | |
Stoffe mit hochentzündlichen, leichtentzündlichen oder entzündlichen Eigenschaften | |
Stoffe mit ätzenden oder reizenden Eigenschaften | |
Stoffe mit explosionsgefährlichen Eigenschaften | |
Stoffe mit umweltgefährlichen Eigenschaften |
Zusätzlich muss die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe u.a. folgende Angaben enthalten:
Name des Stoffes
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze)
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers, Einführers oder Vertreibers
Dabei geben die R- und S-Sätze besonders wichtige Hinweise für den Umgang mit gefährlichen Stoffen:
R-Sätze weisen auf besondere Gefahren hin,
S-Sätze beschreiben den sicheren Umgang mit diesen Stoffen.
R- und S-Sätze müssen daher unbedingt beachtet werden.
Das Fehlen einer Kennzeichnung bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Stoff ungefährlich ist.