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Abschnitt 2 - Wie können Gefahrstoffe erkannt werden?

Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften (siehe vorhergehenden Abschnitt) müssen mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden:

Stoffe mit sehr giftigen, giftigen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaftenbgi-8555_bild07.jpgbgi-8555_bild08.jpgbgi-8555_bild09.jpg
Stoffe mit brandfördernden Eigenschaftenbgi-8555_bild10.jpg
Stoffe mit hochentzündlichen, leichtentzündlichen oder entzündlichen Eigenschaftenbgi-8555_bild11.jpgbgi-8555_bild12.jpgbgi-8555_bild13.jpg
Stoffe mit ätzenden oder reizenden Eigenschaftenbgi-8555_bild14.jpgbgi-8555_bild15.jpg
Stoffe mit explosionsgefährlichen Eigenschaftenbgi-8555_bild16.jpg
Stoffe mit umweltgefährlichen Eigenschaftenbgi-8555_bild17.jpg

Zusätzlich muss die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe u.a. folgende Angaben enthalten:

  • Name des Stoffes

  • Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze)

  • Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers, Einführers oder Vertreibers

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Dabei geben die R- und S-Sätze besonders wichtige Hinweise für den Umgang mit gefährlichen Stoffen:

  • R-Sätze weisen auf besondere Gefahren hin,

  • S-Sätze beschreiben den sicheren Umgang mit diesen Stoffen.

R- und S-Sätze müssen daher unbedingt beachtet werden.

Das Fehlen einer Kennzeichnung bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Stoff ungefährlich ist.