DGUV Information 213-101 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Keramische Industrie-Aufbereitung" (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe) gemäß Nummer 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nummer 2.4.2

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Abschnitt 4 - 4 Schutzmaßnahmenkonzept

Der folgende Katalog enthält eine Reihe von spezifischen Schutzmaßnahmen und Optimierungsmöglichkeiten, mit denen ein Schutzmaßnahmenkonzept für die Aufbereitung mineralischer Rohstoffe erstellt werden kann, mit der Zielsetzung, innerhalb des Übergangszeitraumes bis 31.12.2018 den AGW für die A-Staubfraktion einzuhalten. Je nach den betriebsspezifischen Umständen ist es nicht in jedem Fall erforderlich, alle beschriebenen Schutzmaßnahmen anzuwenden. Ergänzend dazu können auch die grundlegenden Maßnahmen gemäß Nummer 4.1 und 4.2 der TRGS 504 herangezogen werden.

In der Regel wird es notwendig sein, eine Kombination von mehreren technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge STOP (S = Substitution, T = Technische, O = Organisatorische und P = Persönliche Maßnahmen) anzuwenden.

Das Schutzmaßnahmenkonzept ist in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.