Abschnitt 3.3.4 TRGS 401 - Gefährdende Arbeitsbedingungen (ohne Feuchtarbeit)
Arbeitsbedingungen, die zu einer dermalen Gefährdung führen oder die entsprechende Wirkung von Gefahrstoffen erhöhen sind:
- saures oder basisches Milieu, das nicht zur Einstufung führt, jedoch bei längerem Kontakt zu irritativen Hautveränderungen führen kann,
- starke Verschmutzung oder mechanische Beanspruchung (Mikroläsionen durch scharfkantige Partikel), die die Haut vorschädigen kann,
- Exposition gegenüber sonstigen Arbeitsstoffen, die eine schädigende Wirkung auf die Haut aufweisen, aber nach den Kriterien der GefStoffV nicht eingestuft sind (z.B. Detergenzien, Desinfektionsmittel, entfettende Lösemittel).