Abschnitt 5.3 - 5.3 Hinweise für Abbruchplaner/Abbruchplanerinnen und Bauherren
Abbruch- und Rückbauarbeiten verlangen eine sorgfältige und qualifizierte Planung sowie aussagefähige Ausschreibungsunterlagen. Die Verantwortung für die Planung der Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten obliegt dem Bauherrn, der dafür in der Regel einen fachlich geeigneten Planer beauftragt. Bei der Planung sind auch die in der Ausführungsphase geltenden Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten. In der Regel berät den Planer dahingehend der Koordinator nach Baustellenverordnung. Vom Bauherrn bzw. den von ihm beauftragten Planer bzw. der beauftragten Planerin sind unter anderem folgende Hinweise zu beachten:
Informationsbereitstellung für das ausführende Unternehmen
Hinweise für das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung für Abbruch- und Rückbauarbeiten gibt die ATV DIN 18459 (VOB, Teil C). Sie gilt für öffentliche Bauherren und Auftraggeber. Die in ihr aufgeführten Hinweise können gleichermaßen jedoch auch von privaten Bauherren und Bauherrinnen und Auftraggebern bzw. Auftraggeberinnen genutzt werden, um die für die Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen zusammenzustellen.
Gemäß Abschnitt 0 der ATV DIN 18459 sind in der Leistungsbeschreibung u. a. anzugeben (Auszug):
Angaben zur Baustelle:
Art, Baujahr, Historie der ehemaligen Nutzungen und Kontamination
Statische Systeme und Konstruktionen
Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke
Standsicherheit verbleibender und benachbarter Bauwerke, Bauteile und Flächen
Betriebsabläufe, die während der Ausführung aufrechterhalten werden müssen
Angaben zur Ausführung:
Abbruch- oder Rückbaugrenzen
Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe, und Ausbildung abzubrechender oder rückzubauender baulicher und technischer Anlagen
Sachverständigengutachten, z. B. Schadstoffkataster, Lärm- und Erschütterungsgutachten
Art und Umfang von Brand- und Emissionsschutzmaßnahmen
Schutz von Bau- oder Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen sowie von benachbarten Grundstücken und Bauwerken
Allgemeine Pflichten des Bauherrn bzw. des Planers/der Planerin
Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen sowie Veranlassung einer ausführlichen Leistungsbeschreibung des öffentlichen Auftraggebers nach VOB
Vertragliche Pflichten nach § 631 ff. BGB für den privaten Auftraggeber
ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" sowie Ausschreibungstexte der BG BAU (Blaue Mappe) beachten
Einholung der Abbruchgenehmigung (soweit nach Landesbaurecht erforderlich)
Einholung sonstiger erforderlicher Zulassungen (z. B. wasserrechtliche Erlaubnis, immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
Bestätigung der Kampfmittelfreiheit
Erfüllung der Pflichten gemäß Baustellenverordnung (Vorankündigung, SiGe-Koordinator sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan), soweit die Pflichten nicht übertragen wurden
historische Erkundung, z. B. militärische und industrielle Nutzung
Veranlassung einer Erkundung und Ermittlung von Altlasten, Gebäudeschadstoffen, Asbestbauteilen
Erstellung eines Schadstoffkatasters
Erarbeitung eines Entsorgungskonzeptes
Übergabe der eingeholten Genehmigungen und der darin enthaltenen Auflagen an den Auftragnehmer
Bestellung und Einweisung eines Koordinators bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Wahrnehmung der Überwachungsverantwortung (Kontrolle der bestellten Personen hinsichtlich der aufgetragenen und festgelegten Pflichten)
Überwachung der Ausführung
Dokumentation der Abbruchmaßnahme
Kontroll- und Bewertungspflichten
Zu den Aufgaben des vom Bauherrn eingesetzten Planers bzw. der eingesetzten Planerin gehört es, die von dem ausführenden Unternehmen bereitgestellten Unterlagen zu sichten, zu bewerten und gegebenenfalls eine Anpassung einzufordern. Das vom ausführenden Unternehmen vorgesehene Arbeitsverfahren ist auch hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu prüfen.
Vergabe der Abbruch- und Rückbauarbeiten an geeignete Unternehmen
Zur Vergabe der Abbruch- bzw. Rückbauleistungen sind folgenden Kriterien geeignet:
Projektspezifische Eignung des angebotenen Abbruchbzw. Rückbauverfahrens
Fachspezifische Qualifikation des Unternehmens
Vorhandensein von Referenzbaustellen ähnlichen Umfangs und Charakteristika
Vorhandensein geeigneten Personals in ausreichendem Umfang
Vorhandensein geeigneter technischer Ausrüstung in ausreichendem Umfang
Vorhandensein eines ausreichenden Versicherungsschutzes entsprechend der Projektgröße
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
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