DGUV Vorschrift 56 - Arbeiten mit Schussapparaten

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§ 32 - Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 19901 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten mit Schussapparaten" (VBG 45) vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. April 1983, außer Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.