TRGL 501 - TR Gashochdruckleitungen 501

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Anlage 1 TRGL 501 - - Muster-
Gutachtliche Äußerung (1)

zur Anzeige nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über Gashochdruckleitungen /der Errichtung (2) / der wesentlichen Änderung (3) einer Gashochdruckleitung

BArbBl. 7-8/1979 S. 76

1 Errichter/Betreiber:

2 Bezeichnung der Leitung:

3 Fördermedium:

4 Prüfgegenstand:

Leitungsabschnitt (4) : Station( en) (5) :
Nennweite: DN:Bezeichnung/Ort:
Länge: . . . . . . . . . . mZulässiger Betriebsüberdruck:
Zulässiger Betriebsüberdruck: . . . . . . bar      Eingang  . . . . . . . bar
Übersichtsplan Nr.:Ausgang . .. . . . . . . bar
Nennweite:   DN:
Wesentliche Änderung (6) :

5 Prüfgrundlagen

Verordnung über Gashochdruckleitungen vom 17. 12. 1974
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (TRGL)

6 Unterlagen nach § 5 der Verordnung über Gashochdruckleitungen gemäß TRGL 511
(Aufstellung siehe Anlage)

7 Gutachtliche Äußerung

Die für die grundsätzliche Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen haben vorgelegen und wurden mit einem Prüfvermerk versehen. Danach entsprechen die angegebene Bauart und Betriebsweise der Gashochdruckleitung den Anforderungen des § 3 der Verordnung über Gashochdruckleitungen / unter den folgenden Voraussetzungen (7)

Folgende Unterlagen sind - ergänzend zu den Angaben in den Anzeigeunterlagen - dem Sachverständigen rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen (8) : .

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  .  ,den . . . .  19
Der Sachverständige
. . . . Anlagen      

_______

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen

(3) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen

(4) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen

(5) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen

(6) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen

(7) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen

(8) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen