Abschnitt 1 TRB 513 - Geltungsbereich (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
1.1 Diese TRB gilt für die Abnahmeprüfung von Druckbehältern nach § 9 DruckbehV durch den Sachverständigen.
1.2 Soweit für besondere Druckbehälter andere Bestimmungen gelten, sind diese in den TRB der Reihe 800 "Besondere Arten von Druckbehältern" enthalten.