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Abschnitt 6 - Wie kann die Gefährdung durch einen Stoff am Arbeitsplatz festgestellt und grob beurteilt werden?

Vor Aufnahme der Arbeit muss vom Unternehmer festgestellt werden, welche Stoffe bei bestimmten Tätigkeiten eingesetzt werden oder auftreten können. Dabei müssen die von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren ermittelt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Als Informationsquellen stehen hierfür u.a. zur Verfügung:

  • die Angaben auf den Verpackungen,

  • die Betriebsanweisung und die Unterweisung,

  • die Sicherheitsdatenblätter,

  • die Informationsschriften der Hersteller oder Vertreiber.

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Für erste, orientierende Schätzungen von Stoffkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz kann beispielsweise die einfach zu handhabende Prüfröhrchenmethode angewendet werden. Sie bietet den Vorteil, dass unmittelbar nach der Messung ein Ergebnis zur Verfügung steht. Bei vielen Prüfröhrchen ist die nach der Analyse feststellbare Länge der verfärbten Zone ein Maß für die Konzentration des Gefahrstoffes am Arbeitsplatz.

Neben dieser Methode, die sich für eine Reihe gas- und dampfförmiger Stoffe eignet, stehen personen- und ortsbezogene Messverfahren zur Verfügung, die eine genauere Bestimmung in niedrigen Konzentrationsbereichen erlauben. Zur Beurteilung einer möglichen Gefährdung wird der Arbeitsplatzgrenzwert (AWG) (siehe hierzu Kapitel 3.4) herangezogen.

Es muss erklärtes Ziel aller Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit beim Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen am Arbeitsplatz sein, deren Luft-Konzentrationen unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes zu halten.

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Bild 8: Gefahrstoffmessungen in der Anatomie (Formaldehyd)

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Bild 9: Ermittlung von Innenraumbelastungen

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Bild 10: Gefahrstoffmessungen im Bereich Abfallwirtschaft (Staub)