DGUV Vorschrift 9 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

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Anlage 1 - Grundsätze für die Gestaltung von Sicherheitszeichen

1
Bedeutung der geometrischen Form von Sicherheitszeichen

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2
Bedeutung der Sicherheitsfarben

SicherheitsfarbeBedeutungHinweise - Angaben
RotVerbotGefährliches Verhalten
GefahrHalt, Evakuierung
Material und Einrichtungen zur BrandbekämpfungKennzeichnung und Standort
GelbWarnungAchtung, Vorsicht, Überprüfung
GrünHilfe, RettungTüren, Ausgänge, Wege, Stationen, Räume
GefahrlosigkeitRückkehr zum Normalzustand
BlauGebotBesonderes Verhalten oder Tätigkeit
- Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung

3
Kombination von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe und ihre Bedeutung für Sicherheitszeichen

bgv_0025_002

4
Gestaltung der Sicherheitszeichen

4.1
Verbotszeichen

bgv_0025_003
Lichtkante0,025 d
Rand0,1 d
Querbalken0,08 d
Form:kreisrund
Grundfläche:weiß
Bildzeichen:schwarz
Rand:rot
Querbalken:rot und 45° zur Waagerechten von links oben nach rechts unten geneigt

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Rot an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 35 % betragen. Der rote Querbalken darf durch ein Bildzeichen grundsätzlich nicht unterbrochen werden. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

4.2
Warnzeichen

bgv_0025_004
Lichtkante0,025 b
Rand0,06 b
Form:dreieckig, 60° Neigung, Spitze nach oben
Grundfläche:gelb
Bildzeichen:schwarz
Rand:schwarz

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Gelb an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

4.3
Gebotszeichen

bgv_0025_005
Lichtkante0,025 b
Form:kreisrund
Grundfläche:blau
Bildzeichen:weiß

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Blau an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

4.4
Rettungszeichen

bgv_0025_006
Lichtkante0,025 a
Form:quadratisch
Grundfläche:grün
Bildzeichen:weiß
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Lichtkante2 x a = b
Rechteckige Rettungszeichen können auch senkrecht stehen. Siehe auch Zeichengröße in Abschnitt 4.9.
Form:rechteckig
Grundfläche:grün
Bildzeichen:weiß

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Grün an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

4.5
Brandschutzzeichen

Gestaltung wie Abschnitt 4.4, jedoch Grundfläche rot.

4.6
Hinweiszeichen

Gestaltung wie Abschnitt 4.4, jedoch Grundfläche blau und Schrift weiß.

4.7
Zusatzzeichen

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Lichtkante0,025 b
Rand0,025 b
Form:rechteckig
Grundfläche:weiß, oder Sicherheitsfarbe entsprechend Abschnitt 2
Schrift:schwarz für Grundfläche weiß und gelb;
weiß für Grundfläche rot, blau und grün

4.8
Kombinationszeichen

Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen können auch mit einem Zusatzzeichen zusammen auf einem Träger als Kombinationszeichen ausgeführt werden.

Bei Kombinationszeichen können die Lichtkante des Sicherheitszeichens sowie die Lichtkante und der Rand des Zusatzzeichens entfallen.

4.9
Zeichengröße und Schrifthöhe

4.9.1
Für die Bemessung der Größe eines Zeichens soll die Formel

bgv_0025_009

angewendet werden.

h =Höhe des Sicherheitszeichens
Als Höhe h des Zeichens gilt bei Verbots- und Gebotszeichen das Maß d, bei Warnzeichen das Maß 0,817 · b und bei Hinweis-, Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen das Maß a.
E =Erkennungsweite
Z =Distanzfaktor
Der Distanzfaktor gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche. Er beträgt für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 40 und für Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen Z = 100.

4.9.2
Im Abschnitt 7 sind für handelsübliche Schildergrößen die zugehörigen Erkennungsweiten aufgeführt. Für die Lesbarkeit der Texte auf Hinweis- oder Zusatzzeichen soll die Formel

bgv_0025_009

angewendet werden.

h = Schrifthöhe

E = Erkennungsweite

Z = Distanzfaktor

Für Buchstaben und Ziffern gilt Z = 300. Die Formel gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche und für einen Leseabstand bis 25 m.

Siehe auch DIN 1450 "Schriften, Leserlichkeit".

4.9.3
Für die Größe eines leuchtenden Sicherheitszeichens (Leuchtzeichen) nach § 14 Abs. 3 beträgt der Distanzfaktor für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 65 und für Rettungs- und Brandschutzzeichen Z = 200.

5
Farbbereiche für Sicherheitsfarben

Für Aufsichtfarben sind auf der Grundlage von DIN 5381 "Kennfarben" bzw. dem RAL-Farbregister RAL-F 14 repräsentative Mittenfarben ausgewählt, die auch bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen gut voneinander unterschieden werden können.

SicherheitsfarbeBezeichnung nach DIN 5381Bezeichnung nach RAL-F 14
RotKennfarbe DIN 5381 - RotRAL 3001 Signalrot
GelbKennfarbe DIN 5381 - GelbRAL 1003 Signalgelb
GrünKennfarbe DIN 5381 - GrünRAL 6032 Signalgrün
BlauKennfarbe DIN 5381 - BlauRAL 5005 Signalblau
WeißKennfarbe DIN 5381 - WeißRAL 9003 Signalweiß
SchwarzKennfarbe DIN 5381 - SchwarzRAL 9004 Signalschwarz

6
Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze bzw. rot-weiße Streifen

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Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1 : 1 bis 1,5 : 1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil der Sicherheitsfarbe "Gelb" mindestens 50 % der Gesamtfläche beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen.

An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander sind die Streifen gegensinnig geneigt zueinander anzubringen.

7
Erkennungsweiten von Sicherheitszeichen und Schrifthöhen handelsüblicher Schildergrößen

(Berechnungsgrundlage: Abschnitt 4.9 für beleuchtete Schilder)

Verbots- und GebotszeichenWarnzeichenRettungs- und Brandschutzzeichen; Hinweis- und ZusatzzeichenHinweis- und Zusatzzeichen
ErkennungsweiteDurchmesser
d
Seitenlänge
2
Seitenlänge
a
Schrifthöhe
h
mmmmmmmmm
1505012,54
250100258
31001005010
41002005014
52002005017
620020010020
820040010027
940040010030
1040040010034
1240040020040
1440060020047
1640060020054
1760060020057
1960060020064
2160090030070
2460090030080

Erkennungsweite ist auf die Höhe h = 0,817 · b bezogen; das Maß "b" gibt die Schildergröße an.