TRB 500 - TR Druckbehälter 500

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9 TRB 500 - Prüfung besonderer Druckbehälter (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Die Anforderungen an die in Anhang II zu § 12 DruckbehV aufgeführten besonderen Druckbehälter enthält TRB 801.

Soweit der Anhang II DruckbehV und die TRB 801 Maßgaben für die Prüfungen besonderer Druckbehälter enthalten, gehen diese den TRB der Reihe 500 vor.

Ist in Anhang II festgelegt, daß eine bestimmte Prüfung entfällt, so ist diese nur dann zu ersetzen, wenn dies in TRB 801 ausdrücklich nach Art und Umfang bestimmt ist. Entfallen Prüfungen durch Sachverständige, so brauchen entsprechende Prüfungen durch Sachkundige nur dann durchgeführt zu werden, wenn TRB 801 hierüber eine Bestimmung enthält.