DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Filter und Filtergeräte

10.2.1 Allgemeines

Filtergeräte setzen sich aus dem Atemanschluss und dem Funktionsteil "Filtereinheit" zusammen. Die Filtereinheit kann aus einem oder mehreren Filtern mit oder ohne Zubehör, z. B. Gebläse, bestehen.

Filtrierende Halbmasken sind eine Bauart, bei der Atemanschluss und Funktionsteil eine untrennbare Einheit bilden. Sie können mit einem Ausatemventil ausgestattet sein, welches vorrangig zur Verringerung des Ausatemwiderstandes dient. Diese sind bevorzugt zu benutzen, da die atemschutzgerättragenden Personen dadurch geringer beansprucht werden.

Das Schutzziel, die atemschutzgerättragende Person mit Atemluft zu versorgen, wird bei Filtergeräten durch Entfernen der Schadstoffe mittels Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter erreicht. Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Grenzen ihres Abscheide- bzw. Aufnahmevermögens aus der Umgebungsatmosphäre entfernen. Im Zweifelsfall können Auskünfte über den einzusetzenden Filtertyp bei der Herstellerfirma eingeholt werden.

Filtergeräte schützen nicht bei Sauerstoffmangel.

Die Benutzung von Filtergeräten setzt voraus, dass die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthält. Für den Einsatz von Filtern gegen Kohlenstoffmonoxid (CO-Filter) und für spezielle Bereiche sind mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff erforderlich. Je nach Schadstoffart in der Umgebungsatmosphäre müssen entsprechende Filtergeräte gemäß Tabelle 26 benutzt werden.

Tabelle 26
Zuordnung der Filtergeräte

SchadstoffartFiltergerät
Partikel (feste und flüssige Aerosole)Partikelfilter
Gase und DämpfeGasfilter
Partikel, Gase und DämpfeKombinationsfilter

Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikel, ein Partikelfilter nicht gegen Gase.

Bei Tätigkeiten mit luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen und Enzymen ist es in der Regel nicht möglich, die gesundheitliche Relevanz definierter Keimkonzentrationen zu bewerten. Für Filtergeräte ist deshalb die Schutzwirkung, bezogen auf eine bestimmte Keimkonzentration in der Umgebungsluft, nicht bestimmbar. Es kann jedoch eine signifikante Verringerung der Keim- oder Enzymkonzentration in der Einatemluft erreicht werden.

Sind festgelegte Werte benannt, z. B. Arbeitsplatzgrenzwerte oder Beurteilungsmaßstäbe, die zu einer Sensibilisierung beim Menschen führen können, bestimmen diese die Anforderungen an das einzusetzende Filtergerät.

Filtergeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn unbekannte Umgebungsverhältnisse vorliegen, oder wenn sich die Zusammensetzung der Umgebungsatmosphäre nachteilig verändern kann. Bestehen Zweifel, ob Filtergeräte ausreichenden Schutz bieten, z. B. über Höhe der Schadstoffkonzentration, Filterkapazität, unzulässige Temperaturerhöhung des Filters oder Bildung unerwünschter Reaktionsprodukte im Filter, sind Isoliergeräte zu benutzen.

10.2.2 Filter

10.2.2.1 Partikelfilter

Partikelfilter werden entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikel in die folgenden Partikelfilterklassen eingeteilt:

  • P1 (geringes Abscheidevermögen)

  • P2 (mittleres Abscheidevermögen)

  • P3 (hohes Abscheidevermögen)

Die Wiedergebrauchbarkeit ist durch die Kennbuchstaben "NR" ("non-reusable") und "R" ("reusable") geregelt:

  • "NR" bedeutet, dass der Wiedergebrauch unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen auf den Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht begrenzt ist.

  • "R" bedeutet, dass der Wiedergebrauch über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen möglich ist.

Partikelfilter sind nach DIN EN 143 durch den Kennbuchstaben P, die Partikelfilterklasse, den Kennbuchstaben bezüglich der Wiedergebrauchbarkeit und die Kennfarbe Weiß gekennzeichnet.

Z. B.: EN 143:2000 P2 R oder EN 143:2000 P1 NR

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Abb. 21
Partikelfilter

10.2.2.2 Gasfilter

10.2.2.2.1 Allgemeines

Gasfilter werden je nach Art des Gases/Dampfes in die Gasfiltertypen A, B, E, K, AX, SX, CO (siehe Tabelle 8) sowie entsprechend ihrem Aufnahmevermögen (Gaskapazität) in drei Gasfilterklassen eingeteilt:

  • Klasse 1 (geringe Kapazität)

  • Klasse 2 (mittlere Kapazität)

  • Klasse 3 (hohe Kapazität)

Im Gegensatz zu den Partikelfilterklassen geben die höheren Gasfilterklassen keinen höheren Schutz als die niedrigeren Klassen im Sinne eines "niedrigeren Durchlassgrades". Unter sonst gleichen Einsatzbedingungen ist wegen der höheren Gaskapazität der höheren Gasfilterklasse die mögliche Gebrauchsdauer länger als die der niedrigeren Gasfilterklasse.

Die Gasfilter werden durch Kennbuchstaben und Kennfarben des Gasfiltertyps sowie Angabe der Gasfilterklassen durch Kennziffern nach DIN EN 14387, DIN 58620 und DIN 58621 bezeichnet:

  • z. B. Gasfilter EN 14387:2021 A2

Gasfilter, die verschiedene der in Tabelle 8 aufgeführten Gasfiltertypen enthalten, werden Mehrbereichsfilter genannt. Mehrbereichsfilter müssen die Anforderungen für jeden Gasfiltertyp der angegebenen Gasfilterklassen einzeln erfüllen. Sie werden gekennzeichnet, z. B. mit

  • Gasfilter EN 14387:2021 ABEK2 (entspricht A2B2E2K2)

  • Gasfilter EN 14387:2021 A1B2E2K1

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Abb. 22
Gasfilter

10.2.2.2.2 AX-Filter

AX-Filter nach DIN EN 14387 werden zum Schutz vor Niedrigsiedern (Siedepunkt ≤ 65 °C) gebraucht und mit der Kennfarbe braun gekennzeichnet.

Die aufgezählten Stoffe sind Beispiele für Niedrigsieder, gegen die ein Schutz durch AX-Filter erreichbar ist. Die Aufzählung ist nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Acetaldehyd (CMR)

  • Aceton

  • 2-Aminobutan

  • Bromethan (CMR)

  • Brommethan (CMR)

  • Butan

  • 3-Chlor-1-propen (CMR)

  • Chlorethan (CMR)

  • 2-Chlorpropan

  • 1,1-Dichlorethan

  • 1,2-Dichlorethen (cis)

  • 1,2-Dichlorethen (trans)

  • Dichlormethan (CMR)

  • Diethylamin

  • Diethylether

  • 1,1-Difluorethen

  • Dimethoxymethan

  • Dimethylether

  • Dimethylpropan

  • 1,2-Epoxypropan (CMR)

  • 1,3-Epoxypropan

  • Ethanthiol

  • Ethylformiat

  • Glyoxal (CMR)

  • Iodmethan (CMR)

  • Methanol (CMR)

  • Methylbutan (CMR)

  • Methylformiat

  • Methylpropan

  • n-Pentan (CMR)

  • Propanal

  • 2-Propenal (Acrolein)

  • Trichlormethan (CMR)

  • Vinylchlorid (CMR)

AX-Filter zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine große adsorptive Kapazität für organische Verbindungen anbieten. Typischerweise werden die Gefahrstoffe im Filter nicht dauerhaft gebunden.

Sie werden an der Oberfläche der Aktivkohlen adsorbiert und lösen sich wieder ab. Durch dieses Wechselspiel wandern die Gefahrstoffe langsam durch das Filter, bis sie auf der Einatemseite wieder austreten. Die Geschwindigkeit, mit der dies geschieht, ist abhängig von Art und Konzentration des Schadstoffes, der Durchflussrate (Atemvolumenstrom) und der Temperatur.

Beispielsweise muss ein Filter nach DIN EN 14387 bei einem Atemvolumenstrom von 30 l/min und einer Temperatur von 23 °C mindestens 50 Minuten vor 0,25 Vol.-% Isobutan in der Atemluft schützen.

Die Kapazität eines AX-Filters für einen bestimmten Stoff ist von der Aktivkohle, die von der Herstellerfirma eingesetzt wurde, sowie den spezifischen Einsatzbedingungen abhängig. Sie ist nicht für alle erhältlichen Filter vom Typ AX identisch und muss individuell ermittelt werden. Liegen Stoffgemische vor, so darf nicht die Kapazität für die Einzelstoffe herangezogen werden, sondern es muss das Stoffgemisch im Ganzen beurteilt werden.

Optional können gegen Niedrigsieder auch andere Filtertypen, beispielsweise A2B2E2K1, eingesetzt werden, wenn diese auch von der Herstellerfirma als für diesen Schadstoff geeignet beschrieben werden.

Ungebrauchte AX-Filter können auch als A2-Filter eingesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass in diesem Fall keine Niedrigsieder vorhanden sind. Nach Gebrauch als A2-Filter darf der Filter nicht mehr als AX-Filter eingesetzt werden.

Der Gebrauch von Gasfiltern des Typs A gegen Niedrigsieder ist grundsätzlich unzulässig. Das gilt auch, wenn diese mit anderen Gasfiltertypen in Mehrbereichsfiltern kombiniert sind, beispielsweise A2E2K1.

Es dürfen nur AX-Filter im Anlieferungszustand (fabrikfrisch) gebraucht werden. Innerhalb einer Arbeitsschicht ist der Mehrfachgebrauch im Rahmen der jeweiligen Einsatzgrenze zulässig. Ein Wiedergebrauch darüber hinaus ist grundsätzlich unzulässig. In Ausnahmefällen können jedoch in Absprache mit der Herstellerfirma spezifische Einsatzregeln aufgestellt werden.

10.2.2.2.3SX-Filter

SX-Filter nach DIN EN 14387 dürfen nur gegen Gase eingesetzt werden, mit deren Namen sie gekennzeichnet sind und werden mit der Kennfarbe violett gekennzeichnet.

Zum Einsatz gegen Gase oder Dämpfe einer organischen Verbindung mit dem Siedepunkt ≤ 65 °C dürfen nur fabrikmäßig versiegelte SX-Filter eingesetzt werden, die unmittelbar vor dem Gebrauch zu entsiegeln sind.

SX-Filter sind im Rahmen betriebsspezifischer Einsatzregeln wiedergebrauchbar, wenn sie bis zum Wiedergebrauch gasdicht verschlossen aufbewahrt werden. Abweichend davon dürfen SX-Filter gegen organische Niedrigsieder nicht wiedergebraucht werden.

10.2.2.2.4CO-Filter

CO-Filter nach DIN 58620 werden gegen Kohlenstoffmonoxid (CO) eingesetzt und sind mit der Kennfarbe schwarz gekennzeichnet.

Sie werden nach ihrer nominellen Haltezeit (Minuten) in die Klassen 20, 60 und 180 eingeteilt und können einmal geöffnet, mehrfach, aber nur noch in dieser einen Arbeitsschicht gebraucht werden. Filter der Klasse 60 und 180, die mit "W" gekennzeichnet sind, können, einmal geöffnet, mehrfach innerhalb einer Woche (7 Tage) gebraucht werden.

CO-Filter sind z. B. wie folgt gekennzeichnet:

  • CO 20

  • CO 180 W

CO-Filter können in der Ausführung als Mehrbereichsfilter, mit zusätzlicher Gasfilterleistung nach DIN EN 14387 oder als Kombinationsfilter vorliegen.

Diese Filter sind z. B. wie folgt gekennzeichnet:

  • CO 60 W P3 R

  • A2B2E2K2 CO 20 P3 NR

Die CO-Filterleistung ist nur bis zur nominellen Haltezeit gegeben, auch wenn während des Einsatzes kein CO in der Atmosphäre vorlag.

10.2.2.3 Kombinationsfilter

10.2.2.3.1 Allgemeines

Für den Einsatz von Kombinationsfiltern gelten sowohl die Anforderungen an Gas- als auch die an Partikelfilter. Für den Partikelfilterteil ist die Klasseneinteilung "NR" und "R" zu beachten (siehe Kapitel 10.2.2.1)

Diese Filter sind z. B. wie folgt gekennzeichnet:

  • EN 14387:2021 A2B2 P3 R

Dies gilt analog für filtrierende Halbmasken:

  • EN 405 FFA1 P2 NR

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Abb. 23
Kombinationsfilter

10.2.2.3.2 Reaktorfilter

Reaktorfilter sind spezielle Kombinationsfilter und bieten Schutz gegen radioaktives Methyliodid und radioaktive Partikel. Sie werden in Kernkraftwerken, Isotopenlaboren u. ä. Einrichtungen eingesetzt. Reaktorfilter nach DIN 58621 werden mit der Kennfarbe orange/weiß gekennzeichnet und wie folgt bezeichnet:

  • DIN 58621 - Reaktor - Nur für einmaligen Gebrauch

Reaktorfilter können in der Ausführung als Mehrbereichsfilter mit zusätzlicher Gasfilterleistung nach DIN EN 14387 vorliegen. In diesem Fall ist ihre Kennzeichnung zweizeilig, z. B.:

  • DIN 58621 - Reaktor - Nur für einmaligen Gebrauch DIN EN 14387:2021- A2B2E1 P3 R D

Es dürfen nur Reaktorfilter im Anlieferungszustand (fabrikfrisch) gebraucht werden. Der wiederholte Gebrauch bei Einsatz in radioaktiver Kontamination ist nicht zulässig.

10.2.2.3.3 NO-P3-Filter

NO-P3-Filter sind spezielle Kombinationsfilter für den Einsatz gegen nitrose Gase.

NO-P3-Filter nach DIN EN 14387 werden mit der Kennfarbe blau/weiß gekennzeichnet und wie folgt bezeichnet:

  • DIN EN 14387:2021- NO-P3

Sie sind für den Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht bis zur Einsatzgrenze ausgelegt und zum Wiedergebrauch nicht geeignet. Für Ausnahmefälle können jedoch in Absprache mit der Herstellerfirma spezifische Einsatzregeln aufgestellt werden.

Beim Gebrauch gegen nitrose Gase dürfen nur fabrikfrische Filter benutzt werden!

10.2.2.3.4 Hg-P3-Filter

Hg-P3-Filter sind spezielle Kombinationsfilter für den Einsatz gegen Quecksilber.

Hg-P3-Filter nach DIN EN 14387 werden mit der Kennfarbe rot/weiß gekennzeichnet und wie folgt bezeichnet:

  • DIN EN 14387:2021- Hg-P3

Beim Gebrauch von Filtern gegen Quecksilber beträgt die Gebrauchsdauer maximal 50 Stunden. Innerhalb dieses Zeitraums ist ein Wiedergebrauch möglich.

10.2.3 Filtergeräte ohne Gebläse

10.2.3.1 Filtrierende Halbmasken

10.2.3.1.1 Partikelfiltrierende Halbmasken

Partikelfiltrierende Halbmasken werden entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikel in die folgenden Partikelfilterklassen eingeteilt:

  • FFP1 (geringes Abscheidevermögen)

  • FFP2 (mittleres Abscheidevermögen)

  • FFP3 (hohes Abscheidevermögen)

Die partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder überwiegend aus nicht auswechselbarem Filtermaterial besteht. Sie schützt gegen feste und flüssige Aerosole, die nicht aus leicht flüchtigen Partikeln bestehen. Das dem Maskentyp in Verbindung mit der jeweiligen Partikelfilterklasse zugeordnete Schutzniveau ist in Tabelle 2 angegeben.

Die Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen der partikelfiltrierenden Halbmasken sind die gleichen, wie für Halbmasken/Viertelmasken mit der entsprechenden Partikelfilterklasse.

Werden die Geräte bei hohen Staubkonzentrationen, insbesondere mit hohen Feinstaubanteilen (A-Staub), benutzt, sollten Geräte mit der Kennzeichnung "D" bevorzugt werden, da deren Atemwiderstand durch Staubeinspeicherung nicht so schnell ansteigt.

Partikelfiltrierende Halbmasken der Klasse FFP1 dürfen nicht gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.

Für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe, die in Risikogruppe 2 eingestuft sind, muss mindestens eine partikelfiltrierende Halbmaske der Klasse FFP2 benutzt werden.

Partikelfiltrierende Halbmasken der Klasse FFP3 dürfen gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme eingesetzt werden. In Ausnahmefällen dürfen auch partikelfiltrierende Halbmasken der Klasse FFP2 gegen diese Stoffe eingesetzt werden, sofern dazu stoff- oder einsatzspezifische Regelungen bestehen.

Partikelfiltrierende Halbmasken sollten bei deutlich spürbarem ansteigendem Atemwiderstand oder spätestens nach einer Arbeitsschicht ausgetauscht werden. Beim Umgang mit luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen sind diese Atemschutzgeräte in die erforderlichen Hygienemaßnahmen einzubeziehen.

Da eine Desinfektion und Dekontamination für solche Geräte nicht vorgesehen ist, sollten diese beim Verlassen des Arbeitsplatzes entsorgt werden.

Partikelfiltrierende Halbmasken werden beispielsweise wie folgt bezeichnet:

  • EN 149:2009 FFP2 NR

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Abb. 24
Partikelfiltrierende Halbmaske ohne Ausatemventil

Abb. 25
Partikelfiltrierende Halbmaske mit Ausatemventil

10.2.3.1.2 Gasfiltrierende Halbmasken

Die gasfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder überwiegend aus nicht auswechselbarem Filtermaterial besteht oder bei dem das Gasfilter einen untrennbaren Teil des Gerätes darstellt. Sie schützt gegen Gase und Dämpfe. Die Einteilung erfolgt nach DIN EN 405 in die Typen FFA, FFB, FFE, FFK, FFAX, FFSX entsprechend dem Haupteinsatzbereich, wie in Tabelle 8 für die Gasfilter A, B, E, K, AX, SX aufgeführt und entsprechend dem Gasaufnahmevermögen in die Klassen 1 und 2 für die Typen FFA, FFB, FFE und FFK analog Tabelle 8. Gasfiltrierende Halbmasken werden wie folgt bezeichnet: z. B. DIN EN 405:2009 FFA1

Bei gasfiltrierenden Halbmasken ist eine Farbkennzeichnung des Maskenkörpers nicht vorgesehen. Daher hat die Farbgebung in der Regel keinen Bezug zum Einsatzbereich.

Das diesem Maskentyp zugeordnete Schutzniveau ist in Tabelle 2 angegeben.

Die Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen der gasfiltrierenden Halbmasken sind die gleichen, wie für Halbmasken/Viertelmasken mit den entsprechenden Gasfiltertypen und -klassen.

10.2.3.1.3 Partikel- und gasfiltrierende Halbmasken

Die partikel- und gasfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder überwiegend aus nicht auswechselbarem Filtermaterial besteht oder bei dem das Gasfilter einen untrennbaren Teil des Gerätes darstellt. Im Regelfall handelt es sich bei partikel- und gasfiltrierenden Halbmasken um gasfiltrierende Halbmasken, die optional durch austauschbare Partikelfilter erweiterbar sind.

Sie schützt gegen Partikel, Gase und Dämpfe. Die Einteilung erfolgt nach DIN EN 405 in die Typen FFA, FFB, FFE, FFK, FFAX, FFSX entsprechend dem Haupteinsatzbereich, wie in Tabelle 8 für die Gasfilter A, B, E, K, AX, SX aufgeführt und entsprechend dem Gasaufnahmevermögen in die Klassen 1 und 2 für die Typen FFA, FFB, FFE und FFK analog Tabelle 8 sowie nach DIN EN 149 durch den Kennbuchstaben P, die Partikelfilterklasse und den Kennbuchstaben bezüglich der Wiedergebrauchbarkeit.

Partikel- und gasfiltrierende Halbmasken werden beispielsweise wie folgt bezeichnet:

  • DIN EN 405:2009 FFA1P2 NR

Bei partikel- und gasfiltrierenden Halbmasken ist eine Farbkennzeichnung des Maskenkörpers nicht vorgesehen. Daher hat die Farbgebung in der Regel keinen Bezug zum Einsatzbereich.

Bei der Auswahl sind Gas- und Partikelfilterteil getrennt zu betrachten. Es gelten die jeweiligen Schutzniveaus des Gas- und Partikelfilterteils (siehe Tabelle 2).

Die Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen der partikel- und gasfiltrierenden Halbmasken sind die gleichen, wie für Halbmasken/Viertelmasken mit den entsprechenden Filtertypen und -klassen.

10.2.3.2 Atemanschlüsse mit Filter

Voll-, Halb- und Viertelmasken können mit einem oder mehreren Filtern ausgestattet werden. Das dem Maskentyp - ggf. in Verbindung mit der jeweiligen Partikelfilterklasse - zugeordnete Schutzniveau ist in Tabelle 2 angegeben. Für den Einsatz von Kombinationsfiltern gelten sowohl die Anforderungen an Gas- als auch die an Partikelfilter.

Sollen Mundstückgarnituren mit einem Filter verbunden werden, der mehr als 300 g wiegt, darf dieser nicht unmittelbar angeschlossen werden, sondern muss über einen Schlauch gewichtsentlastet mit dem Atemanschluss verbunden werden.

Sollen Halb- oder Viertelmasken mit einem Filter oder mehreren Filtern verbunden werden, die insgesamt mehr als 300 g wiegen, dürfen diese nicht unmittelbar angeschlossen werden, sondern müssen über einen Schlauch gewichtsentlastet mit dem Atemanschluss verbunden werden.

Sollen Vollmasken der Klassen 2 und 3 mit einem Filter oder mehreren Filtern verbunden werden, die insgesamt mehr als 500 g wiegen, dürfen diese nicht unmittelbar angeschlossen werden, sondern müssen über einen Schlauch gewichtsentlastet mit dem Atemanschluss verbunden werden. Mit Vollmasken der Klasse 1 dürfen nur die von der Herstellerfirma vorgesehenen Filter eingesetzt werden.

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Abb. 26
Halbmaske mit Filter

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Abb. 27
Halbmaske mit zwei Filtern

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Abb. 28
Mundstückgarnitur mit Filter

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Abb. 29
Vollmaske mit Filter

1Maskenkörper
2Filter
3Ausatemventil
4Kopfbänderung
5Maskendichtrahmen
6Sichtscheibe
7Innenmaske
8Anschlussstück
9Steuerventil
10Nasenklemme
11Mundstück

10.2.4 Filtergeräte mit Gebläse

10.2.4.1 Allgemeines

Filtergeräte mit Gebläse sind von der Umgebungsatmosphäre abhängig wirkende Atemschutzgeräte. Sie werden entsprechend dem Einsatzzweck und dem Atemanschluss in folgende Hauptgruppen unterteilt:

  • Filtergeräte mit Gebläse und Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske mit Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter

  • Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube mit Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter

  • Filtergeräte mit Gebläse und Atemschutzanzug mit Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter

Filtergeräte mit Gebläse bestehen aus einem Atemanschluss und einem batteriebetriebenen Gebläse, das gefilterte Luft zum Atemanschluss fördert. Das Gebläse ist entweder direkt oder über einen Atemschlauch mit dem Atemanschluss verbunden. Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile oder andere Vorrichtungen ab. Die Energieversorgung des Gebläses kann von der atemschutzgerättragenden Person mitgeführt werden (Batterie) oder auf andere Weise erfolgen, z. B. auf einem Fahrzeug durch die Fahrzeugbatterie.

Das Gerät kann mit einem oder mehreren Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter/n ausgestattet sein.

Folgende Informationen sind der Informationsbroschüre der Herstellerfirma zu entnehmen:

  • Methode zur Überprüfung des Mindestvolumenstroms vor dem Einsatz

  • Gebläselaufzeit mit vollgeladenem Akku und neuen Filtern

  • Filtertyp, Anzahl der Filter

In Verbindung mit einem Gebläsefiltergerät dürfen nur die für dieses Gerät speziell zugelassenen Filter eingesetzt werden, da z. B. die Strömungswiderstände der Filter mit der Gebläseleistung abgestimmt sind.

Die in der Tabelle 2 genannten Schutzniveaus gelten nur bei bestimmungsgemäß funktionierendem Gerät (Gebläse eingeschaltet) für die in der Informationsbroschüre der Herstellerfirma vorgegebenen Kombinationen von Atemanschluss, Gebläse und Filtertyp einschließlich der vorgegebenen Anzahl von gleichzeitig einzusetzenden Filtern.

Filtergeräte mit Gebläse besitzen im Allgemeinen einen geringen Einatemwiderstand und weisen bei normalen wie auch erhöhten Umgebungslufttemperaturen ein besonders günstiges Mikroklima im Atemanschluss auf. Beeinträchtigungen der atemschutzgerättragenden Person durch Zugluft (z. B. Reizung der Augen und Schleimhäute) können nicht immer ausgeschlossen werden.

10.2.4.2 Bezeichnung und Schutzklasse

Gebläsefiltergeräte werden nach ihrer Schutzklasse in jeweils drei Klassen eingeteilt. Die Schutzklasse ist durch die in den europäischen Normen festgelegte Gesamtleckage des Gerätes gegeben. Zur Gesamtleckage tragen Atemanschluss und Partikelfilter oder Kombinationsfilter bei. Gasfilter besitzen nach Definition keine Leckage.

In der Bezeichnung für Gebläsefiltergeräte steht T für "Turbo", eine europaweit verständliche Kurzbezeichnung für Gebläse, M für "Maske" und H für "Haube" oder "Helm". Dementsprechend werden Gebläsefiltergeräte mit Helm oder Haube entsprechend ihrer Schutzklasse mit TH1, TH2 oder TH3 in Verbindung mit den jeweiligen Filterbezeichnungen bezeichnet. Gebläsefiltergeräte mit Voll-, Halb- oder Viertelmaske werden entsprechend ihrer Schutzklasse mit TM1, TM2 oder TM3 in Verbindung mit den jeweiligen Filterbezeichnungen bezeichnet.

Die Zahl für die Schutzklasse eines Gebläsefiltergerätes, z. B. TM2P, entspricht nicht der Partikelfilterklasse, z. B. P2. Maßgebend für das Schutzniveau ist vielmehr die für das Gebläsefiltergerät in der Norm festgelegte Gesamtleckage.

Schutzniveau eines Gebläsefiltergerätes der Klasse TM2P: 100

Schutzniveau einer Vollmaske mit P2-Filter: 15

10.2.4.3 Kombinierbarkeit von Baugruppen

Es dürfen nur die von der Herstellerfirma angegebenen Baugruppen zu einem kompletten Atemschutzgerät kombiniert werden. Insbesondere dürfen nur die von der Herstellerfirma angegebenen Filterfabrikate eingesetzt werden.

Die möglichen Kombinationen der Baugruppen von Gebläsefiltergeräten und die damit erreichbare Schutzleistung werden in der Informationsbroschüre der Herstellerfirma genannt.

10.2.4.4 Filtergeräte mit Gebläse und Masken

Diese Geräte besitzen eine Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske als Atemanschluss. Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile in die Umgebungsatmosphäre ab.

Ein Nachlassen der Gebläseleistung wie auch eine hohe Staubeinspeicherung macht sich bei Geräten mit Masken ohne Warneinrichtung durch ansteigenden Einatemwiderstand bemerkbar. Bei Geräten mit Warneinrichtung wird das Unterschreiten des Mindestvolumenstromes z. B. akustisch signalisiert.

Gebläsefiltergeräte mit Maske bieten auch bei Ausfall des Gebläses noch einen gewissen Schutz, der jedoch gegenüber dem Gebläsebetrieb reduziert ist.

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Abb. 30
Filtergerät mit Gebläse und Vollmaske

10.2.4.5 Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube

Diese Geräte weisen als Atemanschluss einen Helm oder eine Haube auf. Der Atemanschluss darf nur dann als Helm bezeichnet werden, wenn er über die Anforderungen als Atemschutzgerät hinaus auch die sicherheitstechnischen Anforderungen an Industrieschutzhelme (DIN EN 397) erfüllt.

Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube bieten bei deutlich reduzierter Gebläseleistung oder Ausfall des Gebläses keinen Schutz mehr. Ein Nachlassen der Gebläseleistung ist bei Geräten mit Helm oder Haube ohne eine Warneinrichtung im Allgemeinen nicht wahrnehmbar. Für die Geräte der Geräteklassen TH3 und TH2 ist deshalb eine Warneinrichtung vorgeschrieben.

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Abb. 31
Filtergeräte mit Gebläse und Haube oder Helm und Filter

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Abb. 32
Gebläsefiltergerät mit Helm

10.2.4.6 Filtergeräte mit Gebläse und Atemschutzanzug

Bei dieser Geräteart wird der Atemschutzanzug durch ein Filtergerät mit Gebläse mit Atemluft versorgt. Er stellt somit den Atemanschluss dar. Das Filtergerät mit Gebläse erzeugt einen Überdruck im Innern des Anzuges. Ein hoher Gebläsevolumenstrom mit optimierter Luftführung kann den Wärmestau im Anzug reduzieren - siehe auch Erläuterungen in Kapitel 10.1.6.

Die Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung, wie Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube in die drei Geräteklassen TH1, TH2 und TH3 eingeteilt.

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Abb. 33
Filtergerät mit Gebläse und Atemschutzanzug