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Anlage 1 TRBS 1201 - Prüfanforderungen für gängige Arbeitsmittel

Tabelle 1 - Prüfungen vor Inbetriebnahme

Grundsätzlich sollten kraftbetriebene Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme durch eine befähigte Person geprüft werden. Ausgenommen hiervon sind solche Prüfungen, die bereits vom Hersteller im Zuge der Konformitätsbewertung durchgeführt worden sind. Der Prüfumfang wird in der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben festgelegt; er umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung insbesondere der Schutzeinrichtungen sowie der Einrichtungen mit Schutzfunktion und ihrer Verriegelungen.

Hiervon abweichende oder konkretisierende Empfehlungen und Empfehlungen für weitere Arbeitsmittel sind beispielhaft in der Tabelle genannt. Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung sind stets zusätzlich zu berücksichtigen und können zu abweichenden Ergebnissen führen:

Die Tabelle befasst sich nicht mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen.

ArbeitsmittelPrüfende Person 2Prüfung vor InbetriebnahmePrüfumfang
LastaufnahmemittelBefähigte PersonjaSicht- und Funktionsprüfung:
Zustand der Bauteile, Einrichtungen, bestimmungsgemäßer Zusammenbau, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen
Bauaufzüge zur Beförderung von GüternBefähigte Personja, am jeweiligen EinsatzortUnter Berücksichtigung von Einsatzort und Einsatzbedingungen: ordnungsgemäße Aufstellung, Ausrüstung, Betriebsbereitschaft
(Zustand von Konstruktionsteilen, die beim Aufstellen und Umrüsten montiert bzw. verändert werden müssen, auf das Funktionieren der Sicherheitseinrichtungen und der Steuerung sowie auf das Vorhandensein von Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern)
Ortsfeste elektrische ArbeitsmittelBefähigte PersonjaEinhaltung der elektrotechnischen Regeln
HubarbeitsbühnePerson nach 3.3.1ja und vor und jeder erneuten Inbetriebnahme am neuen EinsatzortOrdnungsgemäße Auflage von Abstützungen auf geeignetem Untergrund
Kompressoren (ohne Druckbehälter)Befähigte Personja, ausgenommen ortsveränderliche Luftkompressoren sowie stationäre Luftkompressoren < 100 MWAufstellung, Ausrüstung, Betriebsbereitschaft u. a. Anordnung der Stellteile von Not-Befehlseinrichtungen (Not-Aus) und Hauptschalter, Eignung des Aufstellungsortes, elektrische Ausrüstung, Schwingungsübertragung, Standsicherheit der Anlage, Vollständigkeit der Ausrüstung, Sicherung der Ansaugöffnung, Sicherung von Gefahrstellen durch trennende Schutzreinrichtungen, elektrostatische Erdung, automatische Abschalteinrichtungen, Schutz vor heißen Oberflächen, Druckentlastungseinrichtung, Druckanzeige
SchmiedehämmerBefähigte PersonjaOrdnungsgemäße Installation, Funktion und Aufstellung, Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen
ZentrifugenBefähigte PersonjaOrdnungsgemäße Aufstellung, Ausrüstung, Betriebsbereitschaft

Tabelle 2 - Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen

ÜberprüfungenGrundsätzlich müssen Arbeitsmittel in angemessenen Zeitabständen gemäß Punkt 3.4 und 3.5 durch eine zur Prüfung befähigte Person nach Punkt 3.3 geprüft werden. Werden Arbeitsmittel während der üblichen Arbeitszeiten betrieben (z. B. Einschichtbetrieb), hat sich ein jährlicher Prüfabstand bewährt. In Abhängigkeit der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse (z. B. Mehrschichtbetrieb) können darüber hinaus Prüfungen in kürzeren Zeitabständen erforderlich sein. Die Sicht- und Funktionsprüfung als Bestandteil der täglichen Inaugenscheinnahme ist in Tabelle 3 zu finden.

Hiervon abweichende oder konkretisierende Empfehlungen und Empfehlungen für weitere Arbeitsmittel sind:

ArbeitsmittelPrüffristPrüfumfang
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und Tragmittel1 mal pro JahrZustand der Bauteile, Einrichtungen, Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen
Anschlagmittel: Hebebänder mit auf vulkanisierter Umhüllung1 mal pro JahrZustand der Bauteile
alle 3 JahreDrahtbrüche und Korrosion
Anschlagmittel:
Rundstahlketten
1 mal pro JahrZustand der Bauteile
alle 3 JahreRissfreiheit
Arbeitsbühnen (ortsveränderlich) zur Beförderung von Gütern und Personen1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Arbeitsmittel, die Gase und Dämpfe mit gefährlichen Eigenschaften enthalten1 mal pro Jahr

bei Prüfung sicherheitstechnisch relevante Mängel festgestellt: Nachprüfung nach 3 Monaten
Dichtheitsprüfung (zum Erhalt der technischen Dichtheit)
Stationäre, horizontal arbeitende Ballenpressen1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Bauaufzüge zur Beförderung von Gütern1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Bügelmaschine, Bügelpressen und Fixierpressen, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrbereich gegriffen werden muss1 mal alle
6 Monate
Wirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen, bei Zweihandschaltungen und Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion: Nachlaufweg beachten
1 mal pro JahrSicherheitseinrichtungen, Steuerungen und Antrieb
Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung1 mal pro JahrSchutzeinrichtungen, Verriegelungen, sicherer Zustand
Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung (bei denen regelmäßig zwischen Werkzeugteile gegriffen werden muss), z. B. Planschneidemaschinen, halbautomatische Siebdruckmaschinen, Etikettenstanzenalle 3 JahrePrüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln, wenn sicherheitsbezogene Steuerung nicht redundant und ohne Fehlererkennung ist (in der Regel Baujahr vor 1988), wenn weitergehende sicherheitstechnische Maßnahmen getroffen sind.
alle 5 JahrePrüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln, wenn sicherheitsbezogene Steuerung redundant und mit Fehlererkennung ist ("sichere“ Steuerung).
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest)alle 4 JahrePrüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art, z. B. DIN VDE 0100 Gruppe 700)1 mal pro JahrPrüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich - soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungalle 6 Monate Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
bei Fehlerquote < 2 %:
in allen Betriebsstätten außerhalb von Büros: 1 mal pro Jahr
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte "Prüffrist“ angegebenen Fristen verlängert werden. Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden, z. B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich.
in Büros: alle 2 Jahre
Elektrische Arbeitsmittel auf Baustellen (ortsveränderlich - soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und GeräteanschlussleitungAlle 3 Monate Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
bei Fehlerquote < 2 %:
mindestens 1 mal pro Jahr
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte "Prüffrist“ angegebenen Frist verlängert werden. Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden.
Erd- und Straßenbaumaschinen, Spezialtiefbaumaschinen1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Flurförderzeuge1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Grabenverbaugeräte1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen
Hebebühnen1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Hubarbeitsbühnen und Teleskoplader/-stapler (Telehandler)1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Kompressoren (ohne Druckbehälter)1 mal pro JahrFunktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen an Kompressoren (z. B. Druck-, Temperaturüberwachung, Druckentlastungseinrichtungen, Pumpverhütungseinrichtung, elektrische Steuerung, automatische Abschalteinrichtungen), dabei Überprüfung von:
- Zustand der Bauteile und Ausrüstungen
- Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen,
Prüfung druckführender Schlauchleitungen,
Prüfung der Fundamentbefestigung,
Prüfung der elektrischen Installation und Verkabelung auf Verschleiß und Beschädigung,
Überprüfung der Sicherung von Gefahrstellen durch trennende Schutzeinrichtungen und der Sicherung der Ansaugöffnungen
Leder- und Schuhpressen, Leder- und Schuhstanzen, Textilstanzen, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss 1 mal pro Jahr Handschutz, Steuerung, Antrieb
alle 6 MonateWirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen, bei Zweihandschaltungen, Sicherheitshub oder Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion: Reaktions- und Nachlaufzeit der Maschine sowie Sicherheitsabstand
Maschinen und Geräte des Rohrleitungsbaus1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Nahrungsmittelmaschinen1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen und Absaugeinrichtungen
Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss 1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Handschutz, Steuerung, Antrieb, Not-Befehlseinrichtungen, Reaktions- und Nachlaufzeit der Maschine,
Die Prüfvorgaben des Herstellers sind hierbei zu berücksichtigen.
Regalbediengeräte1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Regale (auch kraftbetrieben)1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, Kennzeichnung
Schmiedehämmer1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen (Funktionsprüfungen der Steuerung, der Stellteile von Fußschaltern, Steuerhebeln und Ausschalteinrichtungen der Annahmebereitschaftseinrichtung, Betriebsartenwahlschalter, der Hammerbärsicherung)
Schweiß- und Schneidgeräte: Sicherheitseinrichtungen mit Mehrfachfunktion, z. B. Gebrauchsstellenvorlagen1 mal pro JahrDichtheit, Durchfuss, Sicherheit gegen Gasrücktritt
Schweißtechnik: Elektrische Einrichtungenim Werkstattbetrieb:
alle 6 Monate
Prüfung der elektrischen Schutzmaßnahmen entsprechend normativer Vorgaben in Verbindung mit innerer Reinigung soweit erforderlich
im Baustellenbetrieb:
Alle 3 Monate
Schwimmende Geräte1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Stetigförderer1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
Tauchgeräte1 mal pro JahrZustand und Funktionsfähigkeit der Bauteile, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen

Tabelle 3 - Bewährte Fristen zur Inaugenscheinnahme vor der Verwendung und der Funktionsprüfung

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden. Schutz- und Sicherheitseinrichtungen müssen einer regelmäßigen Funktionskontrolle unterzogen werden. Funktionskontrolle und Inaugenscheinnahme werden vom Bediener eines Arbeitsmittels vorgenommen und ersetzen in keinem Fall eine Prüfung durch eine befähigte Person. Bei der Funktionskontrolle und der Inaugenscheinnahme stellt der Bediener fest, dass Arbeitsmittel und Schutz- und Sicherheitseinrichtung augenscheinlich vollständig und funktionsfähig sind. Dabei sind die jeweiligen, konkreten Verwendungsbedingungen, insbesondere auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände, zu berücksichtigen.

Hiervon abweichende oder konkretisierende Empfehlungen und Empfehlungen für weitere Arbeitsmittel sind:

ArbeitsmittelFristUmfang der Inaugenscheinnahme/Funktionskontrolle
BallenpressenarbeitstäglichWirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen
Bauaufzüge zur Beförderung von Güternnach jedem AufstellenEinrichtungen, die ein Abstürzen von Personen an Ladestellen verhindern
Druckmaschinen und Maschinen der PapierverarbeitungarbeitstäglichFunktion der Schutzeinrichtungen, Absaugeinrichtungen
Lederverarbeitungs- und Schuhmaschinen, Lege-, Zuschneide- und Nähmaschinenarbeitstäglich vor InbetriebnahmeWirksamkeit der Handschutzeinrichtung
Leiternvor jedem GebrauchSichtprüfung auf Beschädigungen und Vollständigkeit
Pressen mit der Betriebsart EinzelhubarbeitstäglichSicherheitseinrichtungen (z. B. Prüfstab bei einem Lichtvorhang)
RCD:
Prüfung der einwandfreien Funktion der Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD’s)
- in stationären Anlagenalle 6 MonateBetätigung der Prüfeinrichtung (Prüftaste)
- in nicht stationären Anlagen, z. B. Bau- und MontagestellenarbeitstäglichBetätigung der Prüfeinrichtung (Prüftaste)
SchmiedehämmerarbeitstäglichSichtprüfung auf feste Verbindung zwischen Abstandhalter und Vorwärmeinrichtung, auf Rissbildung an Hammerbären, die zum Abplatzen von Splittern führen kann, auf festen Sitz der Befestigungselemente, die Schwingungsbeanspruchung ausgesetzt sind
Verseilmaschinen und Stacheldrahterstellungsmaschinenvor Beginn der Schicht bzw. nach dem EinrichtenOrdnungsgemäße Schließstellung der Spulenbefestigung

Bei Personen nach Abschnitt 3.3.1 z. B. vom Arbeitgeber unterwiesene Beschäftigte; bei befähigten Personen entsprechend der jeweiligen Prüfaufgabe hierzu befähigte Personen; die jeweiligen Befähigungen müssen entsprechend der vorhandenen Gefährdungsmerkmale vorliegen.