TRR 512 - TR Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen 512

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Abschnitt 2 TRR 512 - Allgemeines (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Ziel der erstmaligen Prüfung ist es, eine Aussage darüber zu treffen, ob

(1) die Rohrleitung den Anforderungen der Druckbehälterverordnung entspricht,

(2) die entsprechenden Technischen Regeln, z. B. bei metallischen Werkstoffen die TRR 100, eingehalten sind,

(3) die drucktragenden Wandungen unter dem Prüfdruck gegen das Druckprüfmittel dicht sind und keine sicherheitstechnisch bedenklichen Verformungen auftreten.