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Abschnitt 6 - Profilierlinie Einzelmaschinen

In der Praxis hat sich die nachfolgende Unterteilung in einzelne Gefahrbereiche bewährt (siehe auch Bild 8).

Blockzug zur Profilierlinie

Risiko
Gefährdungsstufe III.

Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch:

  • Stoßen und Quetschen durch vom Einleger eingeworfenen Stamm

  • Einziehen an Kettenauflaufstellen

  • Quetschen und Scheren durch die Mitnehmer des Blockzuges

  • Stoßen und Quetschen durch den mit hoher Geschwindigkeit (bis 150 m/min) transportierten Sägeblock

  • Stolpern und Abstürzen bei Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung.

Das Betreten dieses Gefahrbereiches muss durch die Zuhaltung wegen des Risikos durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus den nachfolgenden Maschinen so lange verhindert sein, bis ein Zustand nach Ziffer 1 oder 2 Seite 18 (Kasten) von der Maschinensteuerung hergestellt wurde.

Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Durch Sägeblöcke verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.

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Bild 12: Blockzug zur Profilierlinie
1.Umzäunung
2.Elektrisch verriegelte Zugangstür mit Zuhaltung
(siehe "Sicherheitstechnisches Grundkonzept", Seite 18)
3.Lärmschutzkabine für Säge-/Fräsaggregate

Anlagenbereich Einzugs- und Zentriereinrichtung mit Parallelzerspaner

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen, Scheren und Einziehen an Einzugs- und Zentriereinrichtungen

  • rückschlagende Werkstücke durch Spanerwerkzeuge bei Energieausfall in der Einzugs- und Zentriereinrichtung

  • Schneiden am rotierenden Werkzeug

  • Schneiden beim Messer- und Werkzeugwechsel und Reinigen im Werkzeugbereich

  • Quetschen durch die verfahrenden Werkzeugsupporte

  • Abstürzen bei Störungsbeseitigungen, Wartungsarbeiten sowie beim Werkzeugwechsel

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung:
Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren mit Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.

Das Betreten dieses Gefahrbereiches muss durch die Zuhaltung wegen des Risikos durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus den nachfolgenden Maschinen so lange verhindert sein, bis ein Zustand nach Ziffer 1 oder 2 Seite 18 (Kasten) von der Maschinensteuerung hergestellt wurde.

Gebremste Werkzeugaggregate für geringe Zuhaltungszeiten.

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Bild 13: Übergang vom wannenartig gesicherten Blockzug zum umzäunten Gefahrbereich Einzugswerk Parallelzerspaner
1.Umzäunung des Gefahrbereiches Einzugswerk Parallelzerspaner
2.Elektrisch verriegelte Zugangstüre mit Zuhaltung
3.Ventilblöcke von außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches zu betätigen
4.Lärmschutzkabine Parallelzerspaner
5.Wannenartig gesicherter Blockzug (siehe auch Bild 6)

Technische Maßnahmen, die ein Halten des Sägeblockes auch nach Energieausfall gewährleisten.

Zum Entstören genügend Arbeitsraum zwischen den Maschinen und Lärmschutzkabine bzw. Umzäunung vorsehen.

Die Handbetätigung von Ventilen muss von außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches möglich sein.

Standflächen (z.B. klappbare Roste) für den Werkzeugwechsel vorsehen.

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.

Stand der Lärmminderungstechnik
Lärmschutzkabine.

Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.

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Bild 14: Geschlossenes Einzugswerk als Schutz gegen Herausschleudern von Werkstücken und Werkstückteilen
1.Stellung der Einzugswalzen nach Ziffer 1 Seite 18 (Kasten).
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Bild 15: Geschlossenes Einzugswerk als Schutz gegen Herausschleudern von Werkstücken und Werkstückteilen
1.Stellung der Einzugswalzen nach Ziffer 1 Seite 18 (Kasten).

Blockwendevorrichtung

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch Quetschen, Scheren und Einziehen durch die Stammdrehvorrichtung und die sich drehenden Sägeblöcke.

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren mit oder ohne Zuhaltung.

Die Handbetätigung von Ventilen muss von außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches möglich sein.

Betrieb
Bei Schutzkonzept ohne Zuhaltung muss das Betreten dieses Gefahrbereiches wegen des Risikos durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus den nachfolgenden Maschinen so lange verhindert sein, bis durch den Anlagenführer ein Zustand nach Ziffer 1 oder 2 Seite 18 (Kasten) hergestellt wurde.

Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

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Bild 16: Blockwendevorrichtung
1.Umzäunung
2.Elektrisch verriegelte Zugangstüre mit Zuhaltung

Anlagenbereich Einzugs- und Zentriereinrichtung mit Parallelzerspaner, Profil-Fräs-, Profil-Kreissägenaggregate

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen, Scheren und Einziehen an Einzug- und Zentriereinrichtungen

  • rückschlagende Werkstücke durch Spanerwerkzeuge bei Energieausfall in der Einzugs- und Zentriereinrichtung

  • herausgeschleuderte Späne oder Werkstückteile (Gleich- und Gegenlauf von Werkzeugen)

  • Schneiden an den laufenden Werkzeugen

  • Schneiden beim Messer- und Werkzeugwechsel und Reinigen im Werkzeugbereich

  • Quetschen durch die verfahrenden Werkzeugsupporte oder Maschinenhälften

  • Abstürzen bei Störungsbeseitigungen, Wartungsarbeiten sowie beim Werkzeugwechsel

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.

Gebremste Werkzeugaggregate für geringe Zuhaltungszeiten.

Standflächen (z. B. klappbare Roste) für den Werkzeugwechsel vorsehen.

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Bild 17: Zuführung erstes Spaneraggregat
1.Umzäunung Einzugswerk
2.Kabine Parallelzerspaner, Profilfräs- und Profilkreissägenaggregate
3.Elektrisch verriegelte Zugangstüre mit Zuhaltung

Technische Maßnahmen, die ein Halten der Werkstücke auch nach Energieausfall in Einzugs- und Zentriereinrichtungen und Druckrollenportal gewährleisten.

Das Betreten dieses Gefahrbereiches muss durch die Zuhaltung wegen des Risikos durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus nachfolgenden Maschinen so lange verhindert sein, bis ein Zustand nach Ziffer 1 oder 2 Seite 18 (Kasten) von der Maschinensteuerung hergestellt wurde.

Zum Entstören genügend Arbeitsraum zwischen den Maschinen und Lärmschutzkabine bzw. Umzäunung vorsehen.

Die Handbetätigung von Ventilen muss von außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches möglich sein (z. B. für den Klopfmechanismus zum Lösen angefrorener Seitenbretter).

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.

Stand der Lärmminderungstechnik
Lärmschutzkabine.

Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.

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Bild 18: Zuführung erstes Spaneraggregat
1.Umzäunung Einzugswerk und Spaner mit Teilkapselung
2.Kabine Profilfräs- und Profilkreissägenaggregate
3.Elektrisch verriegelte Zugangstüre mit Zuhaltung

Druckrollenportal mit Seitenwarenabscheidung

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen, Scheren und Einziehen an Andruckrollen

  • herausgeschleuderte Späne oder Werkstückteile (Gleich- und Gegenlauf von Werkzeugen der dem Druckrollenportal vor- bzw. nachgeschalteten Maschinen)

  • Abstürzen von Personen bei Störungsbeseitigungen, Wartungsarbeiten

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen) zum Stillstand gekommen sind.

Technische Maßnahmen, die ein Halten der Werkstücke auch nach Energieausfall am Druckrollenportal gewährleisten.

Das Betreten dieses Gefahrbereiches muss durch die Zuhaltung wegen des Risikos durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus vor- und nachfolgenden Maschinen so lange verhindert sein, bis bei der vorgeschalteten Maschine ein Zustand nach Ziffer 3 Seite 18 (Kasten) und bei der nachfolgenden Maschine ein Zustand nach Ziffer 1 oder 2 Seite 18 (Kasten) von der Maschinensteuerung hergestellt wurde.

Zum Entstören genügend Arbeitsraum zwischen den Maschinen und Lärmschutzkabine bzw. Umzäunung vorsehen.

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Bild 19: Ausführungsbeispiel Druckrollenportal
1.Umzäunung mit 500 mm hoher Durchlassöffnung (gemäß EN 619)
2.Elektrisch verriegelte Zugangstüre mit Zuhaltung. Die Zuhaltung darf die Zugangstüre erst freigeben, nachdem die vorgeschaltete Mehrblattkreissägemaschine zum Stillstand gekommen ist.
3.Ausgekleidete Förderebene

Die Handbetätigung von Ventilen muss von außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches möglich sein (z. B. für den Klopfmechanismus zum Lösen angefrorener Seitenbretter).

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.

Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.

Anlagenbereich Einzugs- und Zentriereinrichtung mit Profil-Fräsaggregate und Nachschnittsäge

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen, Scheren und Einziehen an Einzug- und Zentriereinrichtungen

  • herausgeschleuderte Späne oder Werkstückteile (Gleich- und Gegenlauf von Werkzeugen)

  • Schneiden an den laufenden Werkzeugen

  • Schneiden beim Werkzeugwechsel und Reinigen im Werkzeugbereich

  • Quetschen durch die verfahrenden Werkzeugsupporte oder Maschinenhälften

  • Abstürzen bei Störungsbeseitigungen, Wartungsarbeiten sowie beim Werkzeugwechsel

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Kabinen oder Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.

Gebremste Werkzeugaggregate für geringe Zuhaltungszeiten.

Standflächen (z. B. klappbare Roste) für den Werkzeugwechsel vorsehen.

Technische Maßnahmen, die ein Halten der Werkstücke auch nach Energieausfall in Einzug- und Zentriereinrichtungen gewährleisten.

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Bild 20: Zuführung Nachschnittsäge
1.Umzäunung Einzugswerk
2.Elektrisch verriegelte Zugangstüre mit Zuhaltung
3.Kabine Nachschnittsäge

Das Betreten dieses Gefahrbereiches muss durch die Zuhaltung wegen des Risikos durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus den vorgeschalteten Maschinen so lange verhindert sein, bis ein Zustand nach Ziffer 1 oder 2 Seite 18 (Kasten) von der Maschinensteuerung hergestellt wurde.

Ausschubbereich der Nachschnittsäge tunnelförmig ausführen (Leit- und Fangeinrichtungen) zur Sicherung gegen herausgeschleuderte Werkstücke.

Zum Entstören genügend Arbeitsraum zwischen den Maschinen und Lärmschutzkabine bzw. Umzäunung vorsehen.

Die Handbetätigung von Ventilen muss von außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches möglich sein.

Um die Stillstandszeiten bei der Maßkontrolle möglichst gering zu halten, hat sich neben dem Automatikbetrieb in der Praxis die Betriebsart "Messschaltung" als notwendig erwiesen (siehe Seite 20).

Betrieb
Vor Reparatur- und Rüst- und Instandhaltungsarbeiten müssen sämtliche Anlagenteile innerhalb des umzäunten Bereiches ausgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sein.

Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.

Stand der Lärmminderungstechnik
Lärmschutzkabine.

Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.

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Bild 21: Nachschnittsäge mit Ausschusstunnel
1.Nachschnittsäge im Gleichlauf
2.Fang- und Leitelemente
3.Umzäunung
4.Elektrisch verriegelte Zugangstüre

Seitenwarenabscheider nach Nachschnittsäge

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen, Scheren und Einziehen an Andruckrollen

  • herausgeschleuderte Späne oder Werkstückteile (Gleich- und Gegenlauf von Werkzeugen der dem Seitenwarenabscheider vorgeschalteten Maschinen)

  • Abstürzen von Personen bei Störungsbeseitigungen, Wartungsarbeiten

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren. Zusätzlich ist eine Zuhaltung der Zugangstüre bei vorgeschalteten Gleichlaufwerkzeugen der Nachschnittsäge erforderlich, die die Zugangstüre erst nach Stillstand der Werkzeuge freigibt.

Zur Sicherung der Öffnung zum Abtransport der Bretter gemäß Abschnitt "Winkelübergabe" (siehe Seite 35).

Das Betreten dieses Gefahrbereiches muss durch die Zuhaltung wegen des Risikos durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus den vorgeschalteten Maschinen so lange verhindert sein, bis bei der vorgeschalteten Maschine ein Zustand nach Ziffer 3 Seite 18 (Kasten) von der Maschinensteuerung hergestellt wurde.

Zum Entstören genügend Arbeitsraum zwischen den Maschinen und der Umzäunung vorsehen.

Die Handbetätigung von Ventilen muss von außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches möglich sein (z. B. für den Klopfmechanismus zum Lösen angefrorener Seitenbretter).

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Bild 22: Mehrblattkreissägemaschine mit Seitenwarenabscheider
1.Mehrblattkreissägemaschine
2.Seitenwarenabscheider
3.Ausschusskanal tunnelförmig ausgeführt mit Leit- und Fangeinrichtungen
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Bild 23: Detailansicht von Bild 22
1.Seitenwände des Ausschusskanales, die sich mit dem Abwurftisch überlappen
2.Abwurftisch für Seitenware in Grundposition
3.Spaltkeil
4.Abwurfschräge zum Seitenwaren-Förderband

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.

Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.

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Bild 24: Detailansicht zu Bild 22
1.Abwurftisch für Seitenware in Abwurfposition
2.Spaltkeil
3.Abwurfschräge zum Seitenwaren-Förderband