TRFL 2010 - TR Rohrfernleitungsanlagen

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Anhang 1 TRFL - Anhang A zur TRFL
Antragsunterlagen zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung einer Rohrfernleitung (1)

Außer Kraft am 7. Juni 2017 durch die Bekanntmachung vom 3. Mai 2017 (BAnz AT 07.06.2017 B6)

A 1 Allgemeines

A 1.1 Dem Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens mit UVP oder Plangenehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung einer Rohrfernleitungsanlage nach den §§ 20 ff. UVPG sollten die nachstehend aufgeführten Unterlagen in Abstimmung mit der zuständigen Behörde beigefügt werden. Mit diesen Unterlagen ist das Vorhaben ausführlich und umfassend technisch zu beschreiben. Sofern nach Feststellung der zuständigen Behörde die Durchführung einer UVP im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich ist, sind darüber hinaus die im UVPG beschriebenen umweltrelevanten Angaben zu machen bzw. entsprechende Unterlagen vorzulegen (zu den genauen rechtlichen Regelungen und daraus folgenden Anforderungen wird auf das UVPG und zugehörige Vorschriften verwiesen).

A 1.2 Der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind mit Datum versehen vom Antragsteller zu unterschreiben. Auf das Unterschreiben der beigefügten Unterlagen kann in Abstimmung mit der zuständigen Behörde verzichtet werden, wenn im Antrag selbst die Unterlagen vollständig aufgeführt sind.

A 1.3 Für Rohrfernleitungsanlagen, die nach § 4a RohrFLtgV einer Anzeige bedürfen, wird empfohlen, in Abstimmung mit der zuständigen Behörde ebenfalls nachstehend aufgeführte Unterlagen einzureichen.

A 2 Antragsunterlagen

A 2.1 Allgemeine Angaben

  1. a)

    Name und Geschäftssitz des Antragstellers/des Errichters,

  2. b)

    Zweck der Rohrfernleitungsanlage,

  3. c)

    Bezeichnung und Beschreibung des Fördermediums oder der Fördermedien nach physikalischen und chemischen Eigenschaften, wie Dichte, Viskosität, Korrosivität sowie in Bezug auf die Gefährlichkeit (z.B. Geruchs- und Geschmacksschwellenwerte, Toxizität, Wasserlöslichkeit, Wassergefährdungsklasse, Flammpunkt, obere und untere Explosionsgrenze, Zündtemperatur),

  4. d)

    Länge und Durchmesser der Rohrfernleitung, Breite des Schutzstreifens,

  5. e)

    Vorgesehener jährlicher Durchsatz (t/a) und Volumenstrom (m3/h),

  6. f)

    Standorte der Betriebsverwaltung, Betriebszentrale, Betriebsstellen, Pump-, Abzweig-, Übergabe-, Entlastungs- und Absperrstationen sowie Notentnahmeschächte.

A 2.2 Angaben zum Trassenverlauf

  1. a)

    Trassenbeschreibung,

  2. b)

    Übersichtspläne:

    • Lagepläne im Maßstab 1:100.000 oder größer, falls erforderlich,

    • Höhenschnitte im Längenmaßstab wie unter Nummer 2.2.2.1 und Höhenmaßstab 1:5.000,

  3. c)

    Linienführungspläne im Maßstab 1:25.000 oder 1:50.000, soweit erforderlich in einem geeigneten größeren Maßstab,

  4. d)

    Eintragungen von Trassenverlauf mit Entfernungsangaben der in Absatz A 2.1 Buchstabe f genannten Stationen, Streckenschieberstationen sowie von Gebieten mit erhöhtem Schutzbedürfnis in die Pläne nach den Buchstaben b und c, Eintragungen der Parallelführungen mit anderen Rohrfernleitungen und Hochspannungsleitungen, im Schadensfall gefährdete und die Rohrfernleitungsanlage gefährdende Betriebe, Plätze mit Menschenansammlungen (z.B. Schulen, Kirchen, Krankenhäuser, Sportstätten) in die Pläne nach Buchstabe c,

  5. e)

    Erforderlichenfalls geologische Profile bis mindestens 1 m unter den tiefsten Punkt der jeweiligen Anlage in wasserwirtschaftlich bedeutsamen Gebieten.

A 2.3 Angaben zur Bauart, Betriebsweise und Berechnung

  1. a)

    Ausführliche Anlagen- und Betriebsbeschreibung mit schematischen Darstellungen,

  2. b)

    Berechnung der Rohrfernleitung:

    • Ermittlung der maximalen Druckbeanspruchungen (hydraulische Berechnung) unter Berücksichtigung der stationären und nichtstationären Betriebszustände einschließlich möglicher Betriebsstörungen,

    • Ermittlung auftretender statischer, dynamischer und thermischer Zusatzbeanspruchungen,

    • Festigkeitsberechnung,

  3. c)

    Höhenprofil der Trasse mit darüber aufgetragenen Drucklinien, Mindest- und Höchstdrücken für Prüfung und Betrieb,

  4. d)

    Korrosionsschutz:

    • Schutz gegen Außenkorrosion (Rohrumhüllung, Anstrich, kathodischer Korrosionsschutz),

    • Schutz gegen Innenkorrosion (Auskleidungen, Inhibitoren),

  5. e)

    Drucktragende Rohre und Formstücke (z.B. gerade Rohre; kalt- und warmgebogene Rohre; Abzweigstücke; Übergangsstücke; Pass-, Form- und Anschlussstücke):

    • Konstruktion und Abmessung,

    • Werkstoff,

    • Herstellungsart,

    • Prüfung und Kennzeichnung,

  6. f)

    Sonstige Leitungsteile (z.B. Absperrorgane, Regeleinrichtungen, Molchschleusen, Filter, Messeinrichtungen):

    • Konstruktion, Abmessung und Wirkungsweise,

    • Werkstoff,

    • Herstellungsart,

    • Prüfung und Kennzeichnung,

  7. g)

    Förderpumpen:

    • Konstruktion (Hauptabmessung, Schnittzeichnung) und Nachweis der Festigkeit der drucktragenden Teile (z.B. Berechnung, Berstversuch, Spannungs-Dehnungsmessungen),

    • Werkstoff,

    • Herstellungsart,

    • Prüfung und Kennzeichnung,

  8. h)

    Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, soweit sie für die Sicherheit der Rohrfernleitungsanlage von Bedeutung sind, Ersatzstromversorgung, Wirkschaltpläne bzw. Stromlaufpläne,

  9. i)

    Blitzschutz- und Erdungsanlagen.

A 2.4 Angaben über den Bau und die Verlegung

  1. a)

    Pläne für die Bauausführung (Baupläne),

  2. b)

    Kreuzungen mit Straßen, Eisenbahnlinien, Wasserstraßen und sonstigen oberirdischen Gewässern (Ausführungszeichnungen),

  3. c)

    Kreuzungen und Parallelführungen mit anderen Leitungen, z.B. Mineralöl-, Gas-, Wasser-, Abwasserleitungen, elektrische Leitungen (Ausführungszeichnungen),

  4. d)

    Ausführung der Schweißverbindungen,

  5. e)

    Ausführung sonstiger Rohrverbindungen,

  6. f)

    Herstellung von Rohrkrümmern im Felde,

  7. g)

    Art der Verlegung:

    • Unterirdische Verlegung (Rohrgraben, Rohrbettung, Erdüberdeckung, Grabenprofile),

    • Oberirdische Verlegung (Rohrstützen, Rohrbrücken),

  8. h)

    Maßnahmen gegen besondere Geländeeinflüsse, z.B. geologischer, bodenmechanischer und tektonischer Art, Verlegung an Steilhängen,

  9. i)

    Art der Kennzeichnung des Verlaufs der Rohrfernleitung im Gelände,

  10. j)

    Qualifikation des Rohrleitungsbauunternehmens, z.B. Zertifikat des DVGW nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301:1999-07 Gruppe G 1.

A 2.5 Angaben über die Prüfung während des Baus und der Verlegung

  1. a)

    Art, Umfang und Durchführung von Verfahrensprüfungen sowie von Werkstoff- und Schweißnahtprüfungen (zerstörungsfreie Prüfungen, Prüfungen von Testnähten),

  2. b)

    Art, Umfang und Durchführung der Aufsicht bei den Verlegearbeiten,

  3. c)

    Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen des passiven Korrosionsschutzes,

  4. d)

    Art und Durchführung der Druckprüfung,

  5. e)

    Dokumentation über den Bau und die Prüfungen, z.B. Rohrbuch.

A 2.6 Angaben über die Sicherheitseinrichtungen

  1. a)

    Fließ- und Schaltpläne, soweit zur sicherheitstechnischen Beurteilung der Betriebsvorgänge erforderlich,

  2. b)

    Beschreibungen und erforderlichenfalls Zeichnungen aller für den sicheren Betrieb der Rohrfernleitungsanlage vorgesehenen Einrichtungen mit Angabe der Wirkungsweise:

    • Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen nach Teil 1 Abschnitt 11,

    • Fernwirkeinrichtungen, Fernüberwachungseinrichtungen, Informationsverarbeitungsanlagen,

    • Fernmeldeeinrichtungen,

  3. c)

    Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz gegen die gefährlichen Eigenschaften von Gasen und Dämpfen in den Bereichen, in denen mit einer Ansammlung von Gasen und Dämpfen gerechnet werden muss.

A 2.7 Angaben über den Betrieb und die Überwachung

  1. a)

    Betriebsorganisation,

  2. b)

    Programm über die Inbetriebnahme der Rohrfernleitungsanlage mit den dabei vorzunehmenden Funktionsprüfungen,

  3. c)

    Art und Umfang der betrieblichen Überwachungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,

  4. d)

    Maßnahmen in Schadensfällen, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Bereitschaftsdienst,

  5. e)

    Betriebliche Aufzeichnungen, z.B. über Betriebsvorgänge, Wartungs-, Instandsetzungs- und Überwachungsmaßnahmen.