DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 20.2 - 20.2 Handschutz der Bedienpersonen handbeschickter Gesenkbiegepressen

ccc_1517_as_53.jpg

Abb. 39
Hydraulische Gesenkbiegepresse

Um das sichere Arbeiten an handbeschickten Gesenkbiegepressen zu gewährleisten, muss je nach von der Presse gebotenem Sicherheitsniveau mindestens eine der folgenden Schutzmaßnahmen für Bedienpersonen getroffen worden sein:

ccc_1517_as_54.jpg

Abb. 40
Zulässige Schutzmaßnahmen für Bedienpersonen von handbeschickten Gesenkbiegepressen
* (Funktional) sichere Pressen laufen nicht unerwartet an und laufen beim gewollten Anhalten nicht durch.

An handbeschickten Gesenkbiegepressen ist es besonders bei größeren Werkstücken erforderlich, dass mehrere Personen gemeinsam arbeiten.

Dann muss für jede Bedienperson eine technische Schutzmaßnahme ergriffen werden.
Es sind schwere Unfälle an handbeschickten Gesenkbiegepressen vorgekommen, deren Ursache darauf zurückzuführen war, dass in der Betriebsart "Fuss - schnell ab" (Ingangsetzen langhubiger und schneller Schließbewegungen über Fußschalter ohne Schutz durch berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen) gearbeitet wurde oder Personen ungeschützt mitgearbeitet haben.
Die vorhandene Betriebsart "Fuß - schnell ab" darf daher NICHT eingestellt werden; zu empfehlen ist eine Änderung der Pressensteuerung, die dafür sorgt, dass schnelle Schließbewegungen nur bei wirksamer berührungslos wirkender Schutzeinrichtung oder nur über die vorhandenen Zweihandschaltung(en) ausgelöst werden können.
Unfallbeispiel - Mehrpersonenbedienung einer Gesenkbiegepresse:
Der mit dem Umgang der Presse ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter wollte zusammen mit einem Kollegen ein längeres Blech abkanten. Trotz verschieden einstellbarer Handschutzeinrichtungen hatte er für diese Arbeit nur Fußbedienung eingestellt. Vor dem Auslösen des Hubs vergewisserte er sich zwar, dass sein Kollege sich aus dem Gefahrenbereich entfernt hatte, vergaß aber, seine eigene Hand vom Unterwerkzeug zu nehmen. Nach dem Auslösen des Hubs mit dem Fußschalter fuhr das Oberwerkzeug im Eilgang herunter. Zwar löste der Verletzte noch den Fußschalter, der Nachlauf der Presse führte dennoch zur Quetschung und zum Bruch mehrerer Mittelhandknochen der rechten Hand.

Um Verletzungen durch die Schwenkbewegung des Werkstücks während des Biegevorgangs zu vermeiden, muss eine der nachstehenden Maßnahmen ergriffen worden sein:

  • Gestaltung und Anordnung der Werkzeuge sowie Festlegung der Bearbeitungsfolge so, dass bei der Schwenkbewegung des Werkstücks keine Gefahrstellen zwischen Gesenkbiegepresse und Werkstück entstehen

  • geringe Schließgeschwindigkeit der Werkzeuge während des Biegevorgangs in Verbindung mit sachgerechtem Halten des Werkstücks

  • Einrichtungen zum Führen des Werkstücks (Biegehilfen Hebezeuge) bereitstellen

Während der gesamten Werkzeug-Schließbewegung und der Schwenkbewegung der Werkstücke beim Biegevorgang wirksame vertikale Lichtvorhänge oder Zweihandschaltungen halten zwar die Hände der Bedienperson(en) von den Gefahrstellen fern, lassen jedoch das manuelle Führen des Werkstücks nicht zu.

Als Maßnahmen gegen Verletzungen durch die Rückbewegung des Werkstücks nach dem Biegevorgang sind

  • Einrichtungen zum Führen des Werkstücks (Biegehilfen, Hebezeuge)

oder

  • das sachgerechte Halten des Werkstücks

erforderlich.