Abschnitt 5.15 - 5.15 Hautschutz

Neben Lärmschwerhörigkeit gehören Hauterkrankungen zu den häufigsten Berufskrankheiten im Metallbereich. Und auch hier ist es oft bereits zu spät, wenn Ihre Mitarbeiter dann Hautschutz anwenden, wenn die ersten Hautprobleme auftreten.

  • Sind in Ihrem Betrieb Ermittlungen zur Beurteilung von Hautgefährdungen durchgeführt worden?

  • Haben Sie geprüft, ob Hautbelastungen durch technische Maßnahmen, z.B. voll gekapselte Maschinen, reduziert werden können?

  • Werden alle hautgefährdenden Stoffe geprüft, ob sie durch andere, weniger gefährliche Stoffe ersetzbar sind?

  • Haben Sie bei Ungewissheiten über hautgefährdende Eigenschaften der Arbeitsstoffe Informationen vom Produkthersteller eingeholt?

  • Sind in Ihrem Betrieb aufgrund der ermittelten Hautgefahren Schutzmaßnahmen für die jeweiligen Tätigkeiten festgelegt worden?

  • Wurden für alle hautgefährdenden Tätigkeiten unter Mitwirkung des Betriebsarztes Hautschutzpläne erstellt?

  • Wird die Einhaltung der Hautschutzpläne durch Betriebsanweisungen verbindlich geregelt?

  • Stehen geeignete Hautschutz-, Pflege- und Reinigungsmittel sowie Schutzhandschuhe für alle gefährdeten Mitarbeiter kostenlos zur Verfügung?

  • Wird bei Einsatz von Schutzhandschuhen auf die richtige Ausführung entsprechend der Tätigkeit geachtet?

  • Wird die Tragedauer von undurchlässigen Schutzhandschuhen beschränkt, um Hauterweichungen zu vermeiden?

  • Ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter zur Hautreinigung keine Lösemittel einsetzen?

  • Sind Ihre Mitarbeiter über die Vermeidung des Hautkontaktes mit Schadstoffen und die richtige Anwendung des Hautschutzplanes unterwiesen worden?

  • Achten Ihre Mitarbeiter auf einen rechtzeitigen Austausch ölverschmierter Kleidung und verunreinigter Schutzhandschuhe?

  • Werden Ihre Mitarbeiter veranlasst, beim Verdacht auf Hauterkrankungen den Vorgesetzten zu informieren und den Betriebsarzt oder einen Facharzt aufzusuchen?

  • Werden die neuen Mitarbeiter und insbesondere Ihre Auszubildenden bereits am Anfang ihrer Ausbildung über konsequenten Hautschutz informiert?

Kennen Sie das Sprichwort "Eine dünne Haut bekommen"? Lassen Sie und Ihre Mitarbeiter es nicht so weit kommen, schützen Sie Ihre Haut und wenden Sie von Anfang an und konsequent Hautschutz an!

Weitere Informationen:

"Benutzung von Hautschutz" (BGR 197),

"Hautschutz" (BGI 597-10),

"Hautschutz in Metallbetrieben" (BGI 658)

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