DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

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Abschnitt 6.7 - 6.7 Kippen des Behälters an Stellen mit Absturzgefahr

Werden an Entladestellen Behälter über Absturzkanten gekippt, müssen diese durch ausreichend dimensionierte Anschläge gesichert sein. Die Höhe des Anschlages muss mindestens 0,25 m betragen.

Abweichend kann auf den Anschlag verzichtet werden, wenn die Entladestelle nicht dauerhaft genutzt wird und mindestens 5 m vor der Absturzkante eingerichtet ist und das entladene Material mit geeigneten Maschinen abgeschoben wird.

Auf Deponien ist ein Sicherheitsabstand von 10 m zum unbefestigten Haldenrand einzuhalten.