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Abschnitt 4.1 - Informationen beschaffen und im Betrieb weitergeben

Bemerkung des Betriebes:
Ermitteln, welche Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Bedeutung sind. Hierbei können Sie Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt beraten. Auch Ihr Unfallversicherungsträger, staatliche Arbeitsschutzbehörde, Handwerkskammer, IHK, Berufs- und Fachverband können helfen.
Diese Vorschriften verfügbar halten und für ständige Aktualisierung sorgen.
Arbeitsschutzvorschriften und -regeln sowie sonstige Erkenntnisse betriebsbezogen auswerten und soweit erforderlich in Betriebsanweisungen umsetzen. (s. Baustein 4.4)