Abschnitt 4.1 - Informationen beschaffen und im Betrieb weitergeben
Bemerkung des Betriebes: | ||
---|---|---|
• | Ermitteln, welche Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Bedeutung sind. Hierbei können Sie Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt beraten. Auch Ihr Unfallversicherungsträger, staatliche Arbeitsschutzbehörde, Handwerkskammer, IHK, Berufs- und Fachverband können helfen. | |
• | Diese Vorschriften verfügbar halten und für ständige Aktualisierung sorgen. | |
• | Arbeitsschutzvorschriften und -regeln sowie sonstige Erkenntnisse betriebsbezogen auswerten und soweit erforderlich in Betriebsanweisungen umsetzen. (s. Baustein 4.4) |