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Abschnitt 10.11 - 10.11 Kennzeichnung der Arbeitsplätze

Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Weiterhin ist auf das Rauchverbot, in explosionsgefährdeten Bereichen auch auf das Verbot des Umgehens mit offenem Feuer und offenem Licht, hinzuweisen.

Rettungswege und Notausgänge sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.

Deutlich erkennbar bedeutet in diesem Zusammenhang, schnell und leicht verständlich - auch für Personen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind - durch symbolhafte Darstellungen die Aufmerksamkeit auf bestimmte Sachverhalte zu lenken.

Die Arbeitsstättenrichtlinie "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (ASR A1.3) und die Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz hat hierzu Farben, Formen und Symbole der Verbots-, Warn-, Gebots- und Rettungszeichen verbindlich festgelegt.

Die Sicherheitsfarbe Rot mit der Kontrastfarbe Weiß ist für Verbote vorgesehen. Sie wird auch zur Kennzeichnung von Feuerlöscheinrichtungen und für entsprechende Hinweise verwendet.

Die Sicherheitskennzeichnung kann natürlich nur beachtet werden, wenn alle Personen, für die die Kennzeichnung von Bedeutung sein kann, umfassend und ständig wiederholt unterwiesen werden.

Verbotszeichen
Beispiele
ccc_1525_065.jpg

Rauchen verboten
ccc_1525_066.jpg

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
ccc_1525_067.jpg

Mit Wasser löschen verboten
Rettungszeichen
Beispiele
ccc_1525_068.jpg

Rettungsweg
(Richtungsangabe nach links oder rechts möglich)

ccc_1525_072.jpg

__________________________________________________
Warnzeichen
Beispiele
ccc_1525_069.jpg

Warnung vor feuergefährlichen Stoffen
ccc_1525_070.jpg

Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
ccc_1525_071.jpg

Warnung vor einer Gefahrstelle
Gebotszeichen
Beispiele
ccc_1525_073.jpg

Augenschutz benutzen
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Schutzhelm benutzen
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Atemschutz benutzen
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Hinweis auf "Erste Hilfe"
ccc_1525_077.jpg

Richtungsangaben für Erste-Hilfe-Einrichtungen

Bild 10-20: Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz

altneu
ccc_1525_078.jpgccc_1525_079.jpgccc_1525_080.jpgFeuerlöscher
(Signalrot)
ccc_1525_081.jpgccc_1525_079.jpgccc_1525_082.jpgLöschschlauch
(Signalrot)
ccc_1525_083.jpgccc_1525_079.jpgccc_1525_084.jpgFeuerleiter
(Signalrot)
ccc_1525_085.jpgccc_1525_079.jpgccc_1525_086.jpgMittel und Geräte zur
Brandbekämpfung
(Signalrot)
ccc_1525_087.jpgccc_1525_079.jpgccc_1525_088.jpgBrandmelder
(Signalrot)
ccc_1525_089.jpgccc_1525_079.jpgccc_1525_090.jpgBrandmeldetelefon
(Signalrot)

Bild 10-21: Gegenüberstellung der Brandschutzzeichen aus BGV A8 (alt) und ASR A1.3 (neu) mit wesentlichen Änderungen