Abschnitt 13.5 - 13.5 Anmerkung
Ergeben sich bei der Sicht- bzw. bei der Funktionsprüfung (siehe Punkt 13.2) Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit, ist das hydraulisch betätigte Rettungsgerät einer Funktions- und Belastungsprüfung nach Punkt 13.3 zu unterziehen