TRD 201 Anlage 3 - TR Dampfkessel 201 Anlage 3

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Anlage 1 TRD 201 Anlage 3 - Tafel 2
Anforderungen für die mechanisch-technologischen Prüfungen (1)

Art der PrüfungAnforderungen
Zugversuch quer zur SchweißnahtWie an den Grundwerkstoff oder wie in der Eignungsfeststellung für den Schweißzusatz festgelegt
Zugversuch an einer SchweißgutprobeWie an den Grundwerkstoff oder wie in der Eignungsfeststellung für den Schweißzusatz festgelegt
Kerbschlagbiegeversuch 1) aus Mitte SchweißnahtWie für den Grundwerkstoff in Querrichtung festgelegt Bei austenitischen Schweißverbindungen > 40 J an der V-Probe. Die Prüfung erfolgt bei Raumtemperatur
Technologischer BiegeversuchBiegewinkelFestigkeitsgruppe 2)Dorndurchmesser
180° 3)Ferritische Stähle mit einer
Mindestzugfestigkeit < 430 N/mm 22 x a
Mindestzugfestigkeit >= 430 N/mm 2 bis < 460 N/mm 22,5 x a
180° 3)Warmfeste austenitische Stähle ferritische Stähle mit einer Mindestzugfestigkeit >= 460 N/mm 23 x a
Werden 180° Biegewinkel nicht erreicht gilt
>= 90°Dehnung (Lo = Schweißnahtbreite + Wanddicke, symmetrisch zur Naht) >= Mindestbruchdehnung A 5 des Grundwerkstoffes
oder < 90°Dehnung über Schweißnahtbreite > 30 % 4) sowie fehlerfreies Bruchaussehen
SchliffbeurteilungDie Schweißverbindung muß im Makroschliff einen einwandfreien Nahtaufbau und eine einwandfreie Durchschweißung der Naht erkennen lassen.
Der Mikroschliff ist auf Risse zu untersuchen.
Risse sind nicht zulässig.
Bei austenitischen Schweißverbindungen sind Heißrisse zulässig, wenn sie nach Anzahl und Lage nur als vereinzelte Heißrisse festgestellt werden.
HärteprüfungIn den wärmebeeinflußten Zonen soll die Härte 350 HV 10 nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Härtespitzen in schmalen Übergangszonen sind hierbei nicht zu beanstanden, wenn das Ergebnis der technologischen Prüfungen den Anforderungen genügt.
1) Bei Proben. die nicht der genormten Breite von 10 mm entsprechen, verringern sich die Anforderungen an die Kerbschlagarbeit proportional dem Probenquerschnitt.
2) Für die Zugfestigkeit ist der kleinste Dickenbereich maßgebend.
3) 180° gelten als erfüllt, wenn die Biegeprobe nach DIN 50121 durchgeführt und ohne Anriß durch die Auflager gedrückt wurde.
4) Bei nicht artgleich geschweißten Stählen können abweichende Werte vereinbart werden.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)