TRD 411 Anlage 1 - TR Dampfkessel 411 Anlage 1

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Abschnitt 3 TRD 411 Anlage 1 - Begriffe (1)

3.1 Ölschlamm

3.1.1 Ölschlamm gemäß dieser TRD sind Abfälle mineralischer Öle, wie sie an Bord von Seeschiffen aus dem Schiffsbetrieb anfallen, sie bestehen im wesentlichen aus:

(1) Ölschlamm aus Brennstoff- und Schmierölseparatoren
(2) Motorenablaßöl (Altöl)
(3) Lecköl
(4) Restöl aus Bilgenentölern.

3.1.2 Der an Bord anfallende unaufbereitete Ölschlamm beträgt erfahrungsgemäß 1,5-2,5 % der verbrauchten Brennstoffmenge.

3.2 Ölschlammverbrennungsanlage

3.2.1 Unter Ölschlammverbrennungsanlagen sind Ölfeuerungsanlagen zu verstehen, die auch zur Verbrennung von Ölschlamm geeignet sind.

3.2.2 Die Ölschlammverbrennungsanlage (s. Bild 1) besteht aus:
(1) Ölschlammtank
(2) Ölschlammaufbereitungsanlage
(3) Ölbrenner
(4) Dampfkessel

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)