Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Information behandelt, unabhängig vom Transportweg, die Gefahren beim Öffnen und/oder Entladen von Frachtcontainern, die für Beschäftigte sowie andere Personen entstehen können. Tätigkeiten bei der Kontrolle von Frachtcontainern beispielsweise durch Behörden, sind eingeschlossen.
Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind:
Gefahren, die sich aus besonderem Ladegut wie zum Beispiel "Gefährlichen Gütern" ergeben und in speziellen Regelwerken (ADR, IMO-Guidelines, etc.) behandelt werden,
Unfallgefahren bei Tätigkeiten an und mit Frachtcontainern, die z. B. mit Transport- und Rangierarbeiten auf dem Betriebsgelände, dem Arbeiten an Ladebrücken oder aber der Nutzung von Flurförderzeugen zusammenhängen.