DGUV Information 201-011 - Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.1 - 2 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen
2.1 Allgemein

Die Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Sie schließt den Auf-, Um- und Abbau (Montage), die Prüfung des Gerüstes, sowie den Transport von Gerüstteilen und den Gebrauch (Benutzung) des Gerüstes durch Nutzer ein.

Gerüste sind vorübergehend errichtete Baukonstruktionen veränderlicher Länge, Breite und Höhe, die an der Verwendungsstelle aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder auseinandergenommen werden können.

Arbeitsgerüste sind Gerüste, von denen aus Arbeiten durchgeführt werden können. Sie haben außer den Beschäftigten und ihren Werkzeugen auch das jeweils für die Arbeiten erforderliche Material zu tragen. Leistungsanforderungen sowie die Verfahren für Entwurf, Konstruktion und Bemessung von Arbeitsgerüsten können der DIN EN 12811-1 entnommen werden.

Schutzgerüste sind Gerüste, die als Fang- oder Dachfanggerüste Beschäftigte gegen tieferen Absturz oder als Schutzdächer sowie Arbeitsgerüste mit Bekleidung, Beschäftigte, Maschinen, Geräte und anderes vor herabfallenden Gegenständen schützen. Leistungsanforderungen sowie Verfahren für Entwurf, Konstruktion und Bemessung von Schutzgerüsten können z. B. der DIN 4420-1 entnommen werden.

Allgemein anerkannte Regelausführung ist eine Gerüstkonfiguration, für die der Gerüsthersteller einen Standsicherheitsnachweis erbracht hat und eine allgemeine Aufbau- und Verwendungsanleitung erstellt wurde.

Allgemeine Aufbau- und Verwendungsanleitung ist die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die der Gerüsthersteller z. B. auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sowie der DIN EN 12810, DIN EN 12811 und DIN 4420 erstellt.

ccc_1941_as_2.jpg

Abb. 1
Definitionen: Gerüstabschnitt, Gerüstfeld, Gerüstlage

Gerüstfeld ist ein Gerüstbereich, der durch vier Ständer oder zwei Rahmen sowie Seitenschutz und dazugehörige Belagfläche begrenzt wird.

Gerüstabschnitt ist ein für sich standsicherer Abschnitt eines Gerüstes mit einem oder mehreren übereinander stehenden Gerüstfeldern.

Eine Gerüstlage besteht aus den zusammenhängenden Gerüstfeldern einer horizontalen Ebene und bildet den Arbeitsraum.