DGUV Grundsatz 310-001 - Qualifizierung von Aufsichtführenden im Zeltbau

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Ausbildungsstätte

Die Ausbildung hat in geeigneten Räumlichkeiten zu erfolgen, dazu gehören u. a. folgende Gegebenheiten:

  • ausreichende Raumgröße

  • ergonomische Sitz- und Schreibgelegenheiten für die Teilnehmenden

  • ruhige Lage (kein Verkehrs- oder Maschinenlärm)

  • ausreichend beleuchtet und zu klimatisieren (Heizung und Lüftungsmöglichkeiten)

  • ausreichend zu verdunkeln

  • Ausstattung mit der erforderlichen Medientechnik (z. B. Beamer, Flip-chart, Whiteboard) und geeigneten Anschauungsobjekten, Modellen etc.