DGUV Information 214-018 - Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen
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Abschnitt 3.5 - Gefährdungen durch mangelhafte oder fehlende Organisation, Ausbildung, Unterweisung Durch mangelhafte oder fehlende Organisation, Ausbildung, Unterweisung können die o. g. sowie weitere, nicht näher beschriebenen Gefährdungen auftreten bzw. deren Auftreten begünstigt werden
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Information 214-018 - Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen
Abschnitt 1, Vorwort
Abschnitt 2, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 3.1, 3 Gefährdungen, die aufgrund von bisherigen Erkenntnissen an Ballenpressen auftreten 3.1 Gefährdungen durch Quetschen, Scheren und Anstoßen
Abschnitt 3.2, Gefährdungen durch elektrische Energie
Abschnitt 3.3, Gefährdungen durch Ausrutschen, Stolpern, Stürzen und Abstürzen
Abschnitt 3.4, Gefährdungen durch Einziehen, Fangen, Stechen
Abschnitt 4.1, 4 Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten, die sich als zweckmäßig erwiesen haben 4.1 Anordnung und Funktion des Steuerstandes bzw. der Steuerung
Abschnitt 4.2, NOT-HALT-Stellteile
Abschnitt 4.3, Sicherung von Gefahrstellen mit beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen
Abschnitt 4.4, Sicherung von Gefahrstellen mit berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen
Abschnitt 4.5, Vermeidung von Gefahren durch sichere Verkehrswege
Abschnitt 4.6, Störungsbeseitigung bzw. Störungsvermeidung
Abschnitt 5.1, 5 Weitere Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten 5.1 Betriebsanweisung
Abschnitt 5.2, Unterweisung
Abschnitt 6, Prüfung
Anhang 1