DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.10 - 3.10 Arbeiten in Zwangshaltungen

Zwangshaltungen sind erzwungene Körperhaltungen. Sie entstehen, wenn Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit nur geringe Bewegungsmöglichkeiten haben. Das kommt zum Beispiel bei Arbeiten in Tanks, Kesseln, Behältern, Rohren, Doppelböden oder anderen schwer erreichbaren Arbeitsstellen vor. Auch bei Arbeiten, die in Bodennähe ausgeführt werden, müssen Zwangshaltungen eingenommen werden.

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Abb. 23 Ausschleifen einer Außenhautschweißnaht

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • §§ 5, 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)

  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • Arbeitsmedizinische Regel (AMR 13.2) "Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 208-033 "Belastungen für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Unnatürliche Körperhaltungen führen zu Ermüdungserscheinungen, Verspannungen oder Schmerzen. Sie sind Warnsignale des Körpers für eine erhöhte Belastung. Auch Tätigkeiten im Liegen können zu einer Überbeanspruchung führen. In diesen Arbeitspositionen werden Schulter- und Nackenbereich belastet. Kommt es außerdem zu einer Verdrehung des Oberkörpers und muss bei der Arbeitsausführung zusätzlich Kraft aufgewendet werden, erhöht sich das Risiko einer gesundheitlichen Schädigung.

Die häufigsten Zwangshaltungen sind:

  • Hocken, Knien

  • Überkopfarbeit (Arme über Schulterhöhe)

  • Rumpfbeugung

  • Verdrehung

  • Seitneigung

  • Langes Sitzen oder Stehen (Kranführer/Kranführerinnen, Anlagenbedienpersonen)

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

Je länger und häufiger die Belastungen vorkommen und je älter die Beschäftigten sind, desto größer ist das Risiko einer Erkrankung.

  • Geben Sie Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, durch höhenverstellbare Arbeitstische oder durch Böcke die Arbeitshöhe individuell einzurichten.

  • Stellen Sie geeignete Podeste oder Gerüste für Überkopfarbeiten zur Verfügung.

    Hinweis: Leitern sind nur für kurzzeitige Arbeiten geeignet!

  • Sorgen Sie für abwechselnde Tätigkeiten mit Haltungs- und Bewegungswechseln. Stehhilfen oder Sitzmöglichkeiten sorgen für eine weitere körperliche Entlastung.

  • Sorgen Sie für eine durchdachte Arbeitsvorbereitung, um Ihren Beschäftigten Arbeiten ohne Zwangshaltung zu ermöglichen.

  • Achten Sie darauf, dass im Arbeitsbereich Ordnung gehalten wird, um die Bewegungsfreiheit zu erhöhen.

  • Ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten, Erholungspausen einzuplanen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Leiten Sie Ihre Beschäftigten zur Durchführung von Ausgleichsübungen oder, besser noch, Ausgleichssport an.