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Abschnitt 12 - Informationen zu Auftragsvergabe und Qualifikationsnachweisen

Die mit der Einrichtungsplanung und Ausführung der Geschäftsstelle beauftragten Unternehmen haben aktuelle Nachweise zur Qualifikation der zuständigen Personen vorzulegen.

Als Nachweis gelten z.B. die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den Polizeibehörden oder anderen Vorschriftengebern erteilten Zertifikate.

Die verwendeten Produkte zur Kassensicherung und der weiteren eingesetzten Sicherungstechnik (z.B. Einbruchmeldeanlage/Überfallmeldeanlage, ORÜA, Video, ZKA, Einfärbe-/Ortungssysteme) müssen dem Stand der Technik entsprechen.

Siehe auch § 4 Arbeitsschutzgesetz.

Die sach- und fachgerechte Installation sollte sich der Auftraggeber durch ein entsprechendes Attest bestätigen lassen. Mögliche Atteste werden für Einbruchmeldeanlagen und für Optische Raumüberwachungsanlagen z.B. vom VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), Bundesverband der Hersteller und Errichter (BHE) oder Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEi) angeboten

Weitere Informationen zur Auftragvergabe sind der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" zu entnehmen.