Abschnitt 11.8 - 11.8 Feuerlöscheinrichtungen
Feuerlöscher müssen in jedem Unternehmen, auch im kleinsten, vorhanden sein. In der Hand von entsprechend ausgebildeten Personen sind sie das ideale Mittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Die Einsatzbereitschaft von Feuerlöschern ist jederzeit zu gewährleisten:
"Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Sie dürfen durch Witterungseinflüsse, Vibrationen oder andere äußere Einwirkungen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Von Hand zu betätigende Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein." "Die Stellen, an denen sich Feuerlöscheinrichtungen befinden, sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen, soweit die Feuerlöscheinrichtungen nicht automatisch oder zentral von Hand gesteuert werden. Mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen sind Personen in ausreichender Anzahl vertraut zu machen. Für den Brandfall ist ein Alarmplan aufzustellen." |
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Feuerlöscher dienen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Diese tragbaren betriebsfertigen Löschgeräte mit einem Gewicht bis zu 20 kg - Füllmenge bis zu 12 kg Löschmittel - können das Löschmittel durch dauernd gespeicherten oder vor Gebrauch erzeugten Druck selbsttätig ausstoßen.
Feuerlöscher müssen typgeprüft und amtlich zugelassen sein. Die rote Lackierung des Behältnisses dient dem leichten Auffinden.
Neben den tragbaren Feuerlöschern sind entsprechend der Größe und der Art des Betriebes weitere Löschgeräte erforderlich.
Zu nennen sind insbesondere die Schlauchanschlussleitungen (Wandhydranten). Im Schrankinneren sind Schlauchabschlussventil, Schlauch und Strahlrohr untergebracht. Diese Teile müssen normgerecht sein (DIN EN 671 und DIN 14461).
Feuerlöscheinrichtungen müssen regelmäßig gewartet und - ausgenommen Feuerlöscher - mindestens jährlich einmal auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden; Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre.
DIN EN 3 - Pulverlöscher, z.B. 6 kg Inhalt bei der Brandklasse A, B, C mit innen liegender Treibmittelflasche, Tragegriff, Schlagventil, Schlauch und abstellbarer Löschpistole | DIN EN 3 - Kohlendioxidlöscher, z.B. 5 kg Inhalt bei der Brandklasse B mit innen liegendem Steigrohr, Druckhebel, Hochdruckschlauch und abstellbarer Löschbrause | |||
DIN EN 3 - Wasser- bzw. Schaumlöscher, z.B. 6 l Inhalt bei der Brandklasse A, B mit innen liegender Treibmittelflasche, Schlagventil, Schlauch und abstellbarer Löschpistole mit Sprühstrahldüse | Löschdecke | |||
Bild 11-13: Feuerlöscher und Löschdecke
Arten von Feuerlöschern | ||||||
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Feste, glutbildende Stoffe | Flüssige oder flüssig werdende Stoffe | Gasförmige Stoffe, auch unter Druck | Brennbare Metalle (Einsatz nur mit Pulverbrause) | Fettbrände in Frittier- und Fettbackgeräten | ||
Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver | X | X | X | - | Einsatz von speziellen Löschmitteln | |
Pulverlöscher mit BC-Löschpulver | - | X | X | - | ||
Pulverlöscher mit Metallbrandpulver | - | - | - | X | ||
Kohlendioxidlöscher | - | X | - | - | ||
Wasserlöscher (auch mit Zusätzen, z.B. Netzmittel, Frostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel) | X | - | - | - | ||
Wasserlöscher mit Zusätzen, die in Verbindung mit Wasser auch Brände der Brandklasse B löschen | X | X | - | - | ||
Schaumlöscher | X | X | - | - | ||
X = geeignet | - = nicht geeignet |
Bild 11-14: Den Brandklassen nach DIN EN 2 entsprechend geeignete und zugelassene Feuerlöscher