DGUV Information 209-019 - Sicherheit bei der Blechverarbeitung

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Tafelscheren

Bei Tafelscheren muss die Schnittlinie zur Verhütung von Finger- und Handverletzungen auf der ganzen Länge des Messerbalkens verdeckt sein (Abbildung 28 und Abbildung 2).

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Abb. 28
Beispiel Schnittlinienschutz an einer Tafelschere

Grundlage dafür bildet die DIN EN ISO 13857 "Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen".

Die Schutzeinrichtungen müssen ausreichende Sicht auf die Schnittlinie zulassen (Beleuchtung der gesamten Schnittlinie, gegebenenfalls mit maschineninternen Beleuchtungselementen für eine Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux), damit maßgerecht geschnitten werden kann.

Gegen seitliches Eingreifen in den Schnittbereich sind feste Verdeckungen anzubringen.

Wie bei allen Schutzgittern, durch die Arbeitsvorgänge beobachtet werden müssen, sollte das Schutzgitter mattschwarz gestrichen werden, um Blendwirkungen zu vermeiden. Beim Schneiden dicker Bleche können selbsttätig herunterfallende Rohrabschnitte als Vorwarnschutzeinrichtungen vor dem Schnittlinienschutz angebracht werden.

Werden dickere Bleche während des Schneidens festgehalten, sind Fingerquetschungen zwischen Blech und Auflage zu erwarten. Zur Vermeidung dieser Unfälle werden Hilfswerkzeuge eingesetzt und die Beschäftigten werden gründlich unterwiesen.

Nach dem Schnitt fallen die Blechabschnitte auf der Scherenrückseite herunter und müssen von dort entfernt werden. Bei laufendem Scherenbetrieb werden Personen dabei an der Rückseite durch die Bewegungen des Messerbalkens oder des Anschlags und durch herabfallende Bleche gefährdet. Besonders bei großen Tafelscheren kann die an der Schere beschäftigte Person die Scherenrückseite nicht einsehen.

Die Scherenrückseite muss daher so gesichert werden, dass ein Betreten oder der Weiterbetrieb beim Betreten ausgeschlossen sind. Sicherheitstechnische Maßnahmen auch zur nachträglichen Ausrüstung sind Lichtschranken, Schutzgitter, Rutschen mit festen Anschlägen oder Rollenbahnen.

Die Vorgaben für den Messerwechsel und die Unterweisung der mit dem Messerwechsel beauftragten Person müssen genau nach der Bedienungsanleitung des Herstellbetriebs erfolgen.

Quetsch- und Schergefahren durch die Werkzeugbewegung können durch einen geringen Hub oder Verdeckungen ausgeschlossen werden. Wird das Blech nicht von Hand geführt, sondern eingespannt und programmgesteuert unter das Werkzeug geführt, entstehen Quetschstellen zu festen Teilen der Umgebung, besonders zu gelagerten Blechen und Lagergestellen.

Das Unfallgeschehen zeigt aber auch, dass versucht wird, während der Bearbeitung nicht völlig gelöste Blechausschnitte ohne Hilfswerkzeug von Hand zu entfernen.

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Abb. 29
Beispiel einer Betriebsanweisung Tafelschere