DGUV Information 208-056 - Kamera-Monitor-Systeme zur Überwachung fahrerkabinengesteuerter Hubladebühnen für Güter

Abschnitt 1.1 - 1.1 Zweck des Dokuments, Zielstellung

Diese DGUV Information soll die technisch-funktionalen Anforderungen an Kamera-Monitor-Systeme (KMS) als notwendige Hilfseinrichtung für die visuelle Überwachung des Arbeits- und Bewegungsbereichs von aus der Fahrzeugkabine gesteuerten Hubladebühnen für Güter gemäß dem aktuellen Stand der Technik definieren. Hierzu wird so weit als möglich auf Einzelanforderungen in existenten technischen Regeln - ggf. auch als Entwürfe bzw. Vornormen - zurückgegriffen, auch wenn diese KMS für andere Maschinen wie bspw. Erdbaumaschinen spezifizieren bzw. auch Regeln der Verkehrszulassung referenzieren (bspw. [2], [4]).

Die Anforderungen dienen als mögliche Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung eines KMS für den in Abschnitt 1.2 dargelegten Anwendungsbereich durch eine DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle.

In diesem Dokument werden keine Anforderungen an eine sicherheitsbezogene Steuerung (auch: "Steuereinrichtung") der Plattform-Arbeitsbewegung aufgestellt. Hierfür ist der DGUV Test Prüfgrundsatz GS-VL 36 [3] der Prüf- und Zertifizierungsstelle Verkehr und Landschaft geeignet.

Mit dieser DGUV Information werden keinerlei Bestimmungen für eine Straßenverkehrszulassung gemäß StVZO des KMS geregelt oder aufgegriffen. Das Verfahren der Straßenverkehrszulassung ist unabhängig von der Beurteilung der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle, bei der ein KMS als Hilfseinrichtung zum Arbeitsmittel Hubladebühne behandelt wird.

Mit dieser DGUV Information wird weiterhin nicht der Entscheidung vorgegriffen, in welchen Fällen Personal für die Einweisung bzw. das Rangieren des Fahrzeugs zum Einsatz kommen muss.