TRD 452 - TR Dampfkessel 452

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Abschnitt 1 TRD 452 - Geltungsbereich (1)

Diese TRD gilt für die Ausrüstung, Aufstellung und den Betrieb von Anlagen zur Lagerung, Handhabung und Verdampfung von unter Druck stehendem Ammoniak im Bereich der Flüssigphase und im Bereich der unter Druck stehenden Gasphase für Dampfkesselanlagen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)