TRD 507 - TR Dampfkessel 507

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Abschnitt 1 TRD 507 - Geltungsbereich (1)

Diese Richtlinie gilt für die wiederkehrende Wasserdruckprüfung an Dampfkesseln der Gruppe IV und an den in § 16 Abs. 2 Nr. 1 DampfkV(2) genannten Teilen einer Dampfkesselanlage mit einem Dampfkessel der Gruppe IV.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)