DGUV Information 213-101 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Keramische Industrie-Aufbereitung" (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe) gemäß Nummer 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nummer 2.4.2

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Abschnitt 1 - 1 Beschreibung der staubrelevanten Tätigkeiten

Diese branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung gilt für Betriebe, in denen Tätigkeiten im Rahmen der Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen für die Herstellung keramischer Massen, Glasuren und dergleichen durchgeführt werden.

Die Tätigkeitsbereiche von beschäftigten Personen können den nachfolgend aufgeführten, für die Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen typischen Verfahrensschritten zugeordnet werden. Wieviel Staub bei den Verarbeitungsprozessen entsteht, wird dabei durch Art, Menge und Feuchte der Einsatzstoffe und Produkte, durch die Produktions- und Verarbeitungsverfahren und durch die maschinelle Ausstattung der Zerkleinerungs-, Förder-, Misch- und Verpackungsanlagen sowie Verladeeinrichtungen beeinflusst.

Die Rohstoff-Aufbereitung umfasst in der Regel folgende Einzelvorgänge:

  • Anlieferung und Lagerung (Logistik)

    Anlieferung z. B. durch Bahn, LKW oder Silofahrzeuge als Schüttgut, in Big Bags oder als Sackware. Lagerung auf Freihalden, in Rohstoffboxen oder in geschlossenen Räumen bzw. in Silos.

  • Innerbetrieblicher Transport

    Transport und Materialaufgabe z. B. durch Radlader, Kastenbeschicker, Stetigförderer (mechanisch, pneumatisch), Big-Bag-Entleerung, Sackaufgabe (manuell, automatisch).

  • Zerkleinern

    Brechen von grobstückigem Material (Brecher), Zerkleinern (Walzwerke, Kollergänge), Mahlen (Walzen-, Kugel- oder Schwingmühlen), Nass-Mahlen in Trommelmühlen.

  • Klassieren durch Sieben oder Sichten

  • Abwiegen und Mischen

    Abwiegen, Dosieren und Mischen der Fraktionen und Zuschlagstoffe maschinell oder manuell zu Massen, Glasuren und dergleichen, trockene oder feuchte Mischverfahren (Suspensionen bzw. Schlicker), Kneten plastischer Massen, Entwässerung des Schlickers mit Filterpressen oder durch Sprühtrocknung.

  • Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

    Die einzelnen Aggregate (insbesondere Mahl-, Sieb- und Förderanlagen) sind einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt. Sie werden daher ständigen Kontrollen unterzogen und unterliegen regelmäßigen Wartungen und Reparaturen. Die Dauer einer dabei möglichen Exposition kann nur wenige Minuten betragen, z. B. bei Kontrollgängen oder beim Durchschreiten von staubexponierten Betriebsbereichen, sich aber auch über die gesamte Arbeitsschicht erstrecken. Da dem Wartungspersonal oft auch die vorbereitende Reinigung des entsprechenden Arbeits- oder Anlagenbereichs zufällt, können bei diesen Tätigkeiten erhöhte Staubexpositionen auftreten.