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Abschnitt 16 - 16 Schweißen

Persönliche Schutzausrüstungen
Beim Schweißen sind je nach Verfahren geeignete, Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zu benutzen. Besonders benötigt werden Augen-, oft auch Gesichtsschutz, Handschutz, geschlossene, öl- und fettfreie und in engen Räumen auch schwer entflammbare Kleidung. Durch den Einsatz der PSA werden Verletzungen durch Verbrennungen und UV-Strahlen verhindert.

Gute Lüftung
Schweißrauche und -stäube sind gesundheitsschädlich. Dies gilt besonders beim Schweißen von chrom-, nickelhaltigen und verzinkten Stählen. Ein guter Grund, am Schweißarbeitsplatz auf die Belüftung zu achten. An festen Schweißarbeitsplätzen sorgen technische Lüftungseinrichtungen dafür, dass die Luft sauber bleibt, allerdings nur dann, wenn sie eingeschaltet sind.

Brandgefährdete Bereiche
In brandgefährdeten Bereichen sind brennbare Stoffe, vor allem aber entzündliche, leicht entzündliche oder hoch entzündliche Stoffe, vorhanden. Ohne schriftliche Erlaubnis darf dort überhaupt nicht geschweißt werden. Jugendliche dürfen dort nicht beschäftigt werden.

Schweißen in oder an Behältern
In Behältern können sich explosionsfähige Gasgemische oder gesundheitsschädliche Stoffe befinden. Selbst bei kleinen Restmengen besteht unter Umständen Brand- und Explosionsgefahr. Daher dürfen nur speziell beauftragte Personen in oder an Behältern schweißen.

Lichtbogenschweißen
Beim Lichtbogenschweißen tritt zusätzlich Gefahr durch elektrischen Strom auf. Hier gilt es, eine gefährliche Körperdurchströmung zu verhindern und darauf zu achten, dass:

  • die Isolierung der Schweißleitung unbeschädigt ist

  • Schweißerschutzhandschuhe und Schuhe mit elektrisch isolierenden Sohlen ausgestattet sind

  • durchnässte Kleidungsstücke rechtzeitig gewechselt werden

Bei erhöhter elektrischer Gefährdung dürfen nur entsprechend gekennzeichnete Schweißstromquellen benutzt werden. Erhöhte elektrische Gefährdung besteht:

  • wenn das Berühren elektrisch leitfähiger Teile für den Schweißer unvermeidbar ist

  • wenn am Arbeitsplatz eine Abmessung zwischen gegenüberliegenden, elektrisch leitfähigen Teilen weniger als 2 m beträgt,

  • wenn an Arbeitsplätzen feuchtes oder heißes Klima herrscht.

Die Schweißstromrückleitungen sind am Werkstück oder am Schweißtisch gut leitend anzuschließen.

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