TRG 100 - TR Druckgase 100

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Abschnitt 1 TRG 100 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese TRG gilt für Druckgase. Sie enthält die allgemeinen Bestimmungen.

1.2 Die besonderen Bestimmungen sind in folgenden Technischen Regeln enthalten:

NummerTitelGeltungsbereich
TRG 101 GaseGase, auch unter Druck gelöst; ausgenommen flüssige tiefkalte Gase
TRG 102 GasgemischeGasgemische, auch mit beigemischten Flüssigkeiten; ausgenommen flüssige tiefkalte Gasgemische
TRG 103 Flüssige tiefkalte DruckgaseFlüssig vorliegende Druckgase, für die eine künstlich niedrig gehaltene Temperatur als Bezugstemperatur gilt
TRG 104 Wahlweise Verwendung von DruckgasbehälternWahlweise Verwendung eines Druckgasbehälters für mehrere Druckgase

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)