Abschnitt 1 TRD 106 - Geltungsbereich (1)
Diese TRD gilt für Schrauben und Muttern (mechanische Verbindungselemente) sowie für Stabstahl zu deren Herstellung aus unlegierten und legierten Stählen.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)