DGUV Information 213-705 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mehlstaub in Backbetrieben

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Abschnitt 6.8 - 6.8 Gärgutträger

Durch die Verwendung von Gärgutträgern mit geeigneten Antihaft-Oberflächen kann weitgehend auf den Einsatz von Trennmitteln verzichtet werden.

Beispiele sind:

  • Kippdielen aus Kunststoff mit einer speziellen Oberflächenstruktur (z. B. Mikrosäulen - Raster) oder einer Beschichtung, die ein Anhaften der Teige verhindert,

  • Einwegtücher aus Kunststoff und Papier,

  • Tücher mit behandelter Oberfläche und

  • Brotkörbe mit behandelter oder besonders strukturierter Oberfläche.