TRGL 251 - TR Gashochdruckleitungen 251

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Abschnitt 1 TRGL 251 - Allgemeines (1)

1.1 Elektrische Einrichtungen müssen den zu erwartenden elektrischen Beanspruchungen und den äußeren Einflüssen am Verwendungsort (z.B. Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit, Staub, Gase, mechanische Beanspruchungen) sicher widerstehen. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Bau-, Errichtungs- und Betriebsbestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) e.V. eingehalten sind.

1.2 Für elektrische Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen gilt die Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)