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Abschnitt 3 Bek GS 910 - Stoffspezifische Konzentrationswerte und Exposition-Risiko-Beziehungen (1)

StoffAkzeptanzrisiko
(4 × 10-4)
Toleranzrisiko
(4 × 10-3)
Hinweise
a
Acrylamid0,07 mg/m3(2)(3)
Acrylnitril0,26 mg/m3 (0,12 ppm) 2,64 mg/m3 (1,2 ppm)
Asbest10.000 Fasern/m3100.000 Fasern/m3(4)
1,3-Butadien0,5 mg/m3 (0,2 ppm) 5 mg/m3 (2 ppm)
Trichlorethen33 mg/m3 (6 ppm) 60 mg/m3 (11 ppm)
Aluminiumsilikat-Fasern10.000 F/m3100.000 F/m3e
4,4'-Methylendianilin0,07 mg/m30,7 mg/m3c
Ethylenoxid 0,2 mg/m3 (0,1 ppm) 2 mg/m3 (1 ppm)
Benzo(a)pyren in bestimmten PAK-Gemischen 70 ng/m3700 ng/m3f

___________________

Hinweise

  1. a)

    Begründungen für die Festlegung von Stoffspezifischen Konzentrationswerten und Exposition-Risiko-Beziehungen sind veröffentlicht unter www.baua.de.

  2. b)

    Die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" und TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen" enthalten die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen im Sinne des Maßnahmenkonzeptes zur Risikominderung entsprechend der nachstehenden Anlage 1 Nr. 5.2.

  3. c)

    Nach dem Stand der Technik kann der Akzeptanzwert unterschritten werden. Siehe hierzu auch nachstehende Anlage 1 Nr. 5.2, insbesondere das Verschlechterungsverbot bei vorhandenen Maßnahmen.

  4. d)

    Der Konzentrationswert von 0,7 mg/m3, der gemäß ERB für Acrylamid dem Toleranzrisiko entspricht, wird nicht als Toleranzwert entsprechend der Bekanntmachung 910 festgelegt, da bei dieser Konzentration chronische, nicht krebserzeugende Gesundheitsrisiken nicht auszuschließen sind. Bei Überschreitung einer Arbeitsplatzkonzentration von 0,15 mg/m3 sind die gleichen Maßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung zu ergreifen wie bei Überschreitung eines AGW. Bei Arbeitsplatzkonzentrationen zwischen 0,07 mg/m3 und 0,15 mg/m3 sind die Maßnahmen zu ergreifen, die in der Bekanntmachung 910 im gestuften Maßnahmenkonzept zur Risikominderung für den Bereich mittleren Risikos (Maßnahmenbereich) beschrieben sind.

  5. e)

    Bei der Anwendung dieser ERB zur Festlegung der Schutzmaßnahmen sind die bestehenden Unsicherheiten bei der wissenschaftlichen Ableitung zu berücksichtigen. Die TRGS 558 "Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle" enthält die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen im Sinne des Maßnahmenkonzeptes zur Risikominderung entsprechend der nachstehenden Anlage 1 Nr. 5.2.

  6. f)

    Benzo(a)pyren dient als Leitkomponente.

    Die Ableitung der Akzeptanz- und Toleranzkonzentration erfolgte auf der Grundlage von Daten bei Tätigkeiten u. a. in folgenden industriellen Bereichen: Kokereien, Kohlevergasung und -verflüssigung, Aluminiumproduktion, Herstellung von Graphit- und Kohleelektroden, Teerdestillation und -verarbeitung, Schornsteinfegen.